fullscreen: Deutsches Lesebuch für städtische und gewerbliche Fortbildungsschulen

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4. Der Lehrling darf zu häuslichen Besorgungen, Botengängen ꝛc. nur in 
einem solchen Umfange benutzt werden, daß seine Ausbildung darunter nicht leidet. 
5. Der Lehrherr verpflichtet sich, den Lehrling während seiner ganzen Lehr— 
zeit in die am Orte befindliche Fortbildungsschule zu schicken; die Unterrichtskosten 
aber hat der Vater des Lehrlings zu tragen. 
6. Der Lehrling Karl Kurz verspricht Treue, Gehorsam und gute Aufführung, 
und dessen Vater übernimmt die Bürgschaft für jeden Schaden und Nachteil, den 
jener durch Selbstverschulden seinem Lehrherrn zufügen sollte. 
7. Für den Fall, daß der Lehrvertrag durch den einen oder andern Teil 
vor der Zeit aufgehoben würde, sollen die gesetzlichen Bedingungen in Kraft treten. 
Zur Bestätigung ist dieser Vertrag in zwei Stücken ausgefertigt und nach 
beiderseitiger Unterschrift jedem Beteiliglen eins derselben eingehändigt worden. 
Charlottenburg, den 1. September 19 
Friedrich Kurz, Briefträger. 
Franz Braun, Tischlermeister. 
11. Anerbieten. 
Sehr geehrter Herr!l 
Der Schuhmachermeister Kunze, mein früherer Lehrmeister, welcher bisher 
die Schuhmacherarbeiten für Sie anfertigte, ist vor kurzem von hier verzogen. 
Deswegen erlaube ich mir, um Ihre Kundschaft mich ergebenst zu bewerben. 
Auf meiner mehrjährigen Wanderschaft habe ich in verschiedenen Werkstätten 
großer Städte (z. B. Berlin, Breslau, Hamburg, Köln) bei den ersten Meistern 
gearbeitet, und es ist mir hier am Orte bald gelungen, die Zufriedenheit meiner 
Kunden zu erwerben, von denen ich nur die Herxen Bürgermeister Franz, Stadt⸗ 
rat Borgmann und Kaufmann Landsberger anzuführen mir gestatte. 
Indem ich meine ergebene Bitte, mit Aufträgen mich geneigtest beehren zu 
wollen, wiederhole, zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung 
Ihr 
Falkenburg i. P., den 18. September 19.. 
sehr ergebener 
Karl Bredow. 
12. Erinnerungs- und Mahnbriefe. 
Bromberg, den 4. Jannar 19 
Sehr geehrter Herr Bergmann! 
Beim Abschluß meiner Bücher finde ich Ihr Konto noch mit 204,25 Mark 
belastet und erlaube mir daher, an die Ausgleichung desselben höflichst zu erinnern. 
Mit vorzüglicher Hochachtung 
Ernst Krause. 
2. Sehr geehrter Herr! 
In einigen Tagen habe ich mehrere bedeutende Zahlungen zu leisten. Es 
sind mir aber in letzterer Zeit so viele Einnahmen ausgeblieben, daß ich mich in 
nicht geringer Verlegenheit befinde. Deswegen erlaube ich mir, Sie um freund— 
liche Erledigung memer Rechnung vom 1. Januar d. J. zu bitten. 
In der Hoffnung, daß Sie diese Zeilen nicht mißfällig aufnehmen und mich 
auch ferner mit gütigen Aufträgen erfreuen werden, verbleibe ich mit vorzüglichster 
Hochachtung 
Ihr sehr ergebener 
Sorau, den 2. Februar 19. 
Karl Lange, Schlossermeister. 
Posen, den 4. März 19.. 
Herrn August Fröhlich in Liegnitz. 
Da meine wiederholten dringenden Erinnerungen an Ihre Schuld ohne jeden 
Erfolg gewesen sind, so sehe ich mich genötigt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu
	        
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