Full text: Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen im Königreich Preußen

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Viehversicherungsvereine. 
toren usw. vorhanden, welehe alle möglichst viel verdienen wollen — 
so ist dies leicht erklärlich. 25 40 der Prämieneinnahmen 
gehen im voraus für Unkosten darauf, und schon aus diesem 
Grunde müssen die Prämien ziemlich hoch sein. Dazu kommt 
aber noch, dab die Mitglieder hauptsächlich aus solehen Vieh- 
besitzern bestehen, die erfabrungsgemãb, sei es duroh örtliche oder 
sonstige Verhältnisse bedingt, grõöbere Verluste erleiden, und dies 
muß gelbstredend wieder auf die Hõhe der Prämien einwirken. 
Wesentlich billiger arbeiten die Ortsvereine, welehe kaum 4 956 
Verwaltungskosten von der Prämieneinnahme haben, während bei 
den besseren gröberen Gesellschaften dieselben kaum unter 25 96 
herabgehen. Also bei 1000 Mark Prämieneinnahmen stehen den 
Ortsviehversicherungsvereinen 960 Mark und den besten groben 
Gesellschaften erst 750 Mark, ja bei manchen sogar nur 600 Mark 
als Entschãdigungssumme zur Verfügung. Selbstverständlich mub 
dies dureh eine höhere Prämie ausgeglichen werdeen. Pür dlie 
Ortsvereine sprechen aber auber der billigen Verwaltung noch eine 
ganze Reihe von anderen Vorzügen. Die Kontrolle über die Haltung 
und Pflege des Viehes, welohe von sämtlichen Mitgliedern aus- 
geübt wird, ist eine viel bessore. Besonders gilt dies aber auoh 
in Schadenfãllen, und da hier alle Weitläufigkeiten ausgeschlossen 
sind, ist die Verwertung von noch zum Genusse tauglichen Tieren 
eine wesentlich bessere. Uberversicherungen, die bei gröberen 
Gesellschaften leicht vorkommen können, sind bei Ortsvereinen 
günzlich ausgesohlossen. Bei den größeren Gesellschaften ist der 
fote Buehstabe des Statuts mabgebend, und wie leieht kann es 
vorkommen, dab man sieh, ohne daß dies einoem bewubt wird, 
einen Verstob gegen einen der zahlreichen Paragraphen zu Schulden 
kommen läßt, was zur Verweigerung der Entschädigung führen 
kann, wie Preund Frommelt leider erfanpren mubte! 
Frommelt: Weil ieh nicht der Direktion binnen 3 Tagen An- 
zeige von der Krankheit des Pferdes erstattet hatte und einen 
andern, nicht von der Kasse vorgeschriebenen Tierarzt zugezogen 
hatte, wurde die Entschädigung versagt. Dab dies in den Ver- 
sicherungsbedingungen stand, erfuhr ieh erst später; denn wer 
von uns liest solehe weitlãufigen Bedingungen dureh! 
Framz: Allerdings haben die Ortsvereine auoh ein Grundgesetz. 
Aber diess Satzungen sind Kurz und gemeinverständlich. Was 
aber nicht kKlar und bündig ausgedrückt ist, darüber entscheidet, 
der Vorstand, nöõtigenfalls beschlieben die Mitglieder. Gerade bei 
der Viehversicherung kommen sehr eigentümliche Fälle vor, die 
sehr oft in den Satzungen nieht vorgesehen sind. In solehen Fällen 
heißt es bei den gröberen Gesellschaften: „Wir bedauern, Ihnen 
die Entschädigung versagen zu müssen, nach unserm Statut ist 
dies aber nichi anders möglich.“ Im Ortsverein wird man sioh 
aber, wenn kein grobes Verschulden vorliegt, sagen: Der Schaden
	        
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