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5 Lebensjahre gehört der Dienstpflichtige der Landwehr des ersten
Aufgebotes und sodann bis zum 31. Maͤrz desjenigen Kalenderjahres,
in welchem er das 39. Lebeusjahr vollendet, der Landwehr zweiten
Aufgebotes an. Die Mannschaften der Kavallerie und reitenden
Artillerie, die nach dem 1. Ottober 1893 mit dreijähriger Dienstzeit
entlassen sind, gehören nur 3 Jahre zur Landwehr ersten Aufgebots.
Der Landsturm besteht aus allen denjenigen Wehrpflichtigen
vom vollendeten 17. Lebensjahre an bis zum vollendeten 45. Lebens—
jabre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören. Er ist
ebenfalls in zwei Aufgebote eingeteilt, von denen das eine die nicht
dienstpflichtigen Leute im Alter von 17 —39 Jahren, das zweite alle
Wehrfähigen, militärisch Ausgebildete wie nicht Ausgebildete, von
3945 Jahren umfaßt. Die Einberufung des Landsturmes erfolgt
nur im Kriegsfalle zur Verteidigung des Vaterlandes.
Die Wehrpflichtigen, welche einen gewissen Grad wissenschaftlicher
Kenntnisse durch ein entsprechendes Schulzeugnis oder in einer Prü—
fung dartun und sich während der Dienstzeit auf eigene Kosten
bekleiden, ausrüsten und verpflegen, dienen nur 1 Jahr und heißen
Einjährig-Freiwillige. — Wer sich vor dem 20. Lebensjahr zum
Eintriti in das Heer freiwillig meldet, kann sich den Truppenteil, in
welchem er dienen will, wählen. Wer dem Eintritte in den Dienst
des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch zu entziehen sucht,
daß er ohne Erlaubnis entweder das Reichsgebiet verläßt oder nach
erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Reiches aufhält,
wird mit einer Geldstrafe von 130—3000 Mark oder mit Gefängnis
bis zu 1 Jahre bestraft. — Wer einen deutschen Soldaten vorsätzlich
zum Dersertieren verleitet oder die Desertation desselben vorsätzlich fördert,
wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft. — Wer sich vorsätzlich
durch Selbstverstͤmmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der
Wehrpflicht untauglich macht oder machen läßt, oder durch Täuschung
der Wehrpflicht zu u sucht, wird mit Gefängnis bestraft.
2. Das Reichsheer setzt sich zusammen aus 20 Armeekorps. Jedes
Armeekorps besteht aus 2bezw. 3Divisionen, jede Division aus 2Infanterie
Brigaden und 1Kavallerie⸗Brigade, jede Brigade aus 23 Regimentern,
jedes Regiment aus 3 Bataillonen, jedes Bataillon aus 4 Kompanien, im
Frieden 130, im Kriege 250 Mann stark. Jedes Kavallerie⸗Regiment
hat 5 Schwadronen, im Frieden 90, im Kriege 150 Mann stark. Das
deutsche Heer zähltzur Zeit (1902) im Frieden 24292 Offiziere und 578721
Mann, im Kriege über 2000000 Mann. Hierzu kommt noch die deutsche
Kriegsflotte, welche in Friedenszeiten, dem Schutze unseres Handels
Und unserer Kolonien, im Kriege zur Verteidigung der Küsten dient.
3. Die Vorgesetzten der Soldaten sind:
Die Unteroffiziere: Unteroffizier, Sergeant und Feldwebel
Die Subalternoffiziere: Leütnant und Oberleutnant.
Die Hauptleute: Hauptmann und Rittmeister.
die Slabsoffiziere: Major, Oberst-Leutnant und Oberst, ersterer
Balaillons⸗, leßterer Regiments-⸗-Kommandeur.