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Versicherungsanstalt in solchen Fallon befugt zur Abwendung jenes
Nachteils ein Heilverfahren in dem ihr geeignet erscheinenden
UImfang eintreten zu lasson. Sie schiekt solche Kranke in eine
Klinik, in ein Nordsee- oder Ostseebad, in einen Luftkurort, in ein
Krankenhaus odeèr in irgend eine andere Anstalt für Genesende,
schafft ihnen also unter allen Umständen kostenlos die besten
möglichen Heilbedingungen. In welchem Umfang von dieser Heil-
fürsorge Gebrauch gemacht wird, geht daraus hervor, daß in den
letzten Jahren einzelne Versicherungsanstalten des Deutschen
Reiches bereits jahrlich 200000 Mark für diesen Zweck ausge-
vVendet haben. Diese Heilfürsorge kann nieht hoch genug geschätzt
wWerden; dureh sie erhalten die Erkrankten solche Heilungs-
bedingungen, wie solche ihnen daheim selbst beim besten Willen nicht
geboten werden könnten, und sehr viele Personen sind auf diesem
Vege von schlimmem Siechtum dauernd genesen. Nit dem kosten-
loson Heilverfahren verbindet die Versicherung obendrein noch
eines Angehörigenunterstützung, Würde lhre Tochter, wovor
sis Gott bewabren möge, in Heilfürsorge genommen, so würden
zugleich diejenigen Angehörigen, deren Unterhalt sie bisher mit
ihrom Arbeitsverdienst zu bestreiten hatte, von der Versicherung
so lange unterstützt werden, bis das Heilverfahren beendet ist. —
Invalidenrente, Altèrsreénte, Krankenrente, Heilfürsorge
mit Angehörigenunterstützung: das sind ungeheure Wohltaten,
die die Invalidenversicherung bieteat. Allen diesen Vorteilen ent—
sagt Ihre Tochteèr, wenn sie sich den halben Markenbeitrag wieder—
geben läßt. Vielleicht wird sie aber nach ihrer Verheiratung auch
noeh für Lohn arbeiten, also versicherungspflichtig sein. Läßt
sis sich nun ihre Beiträge zurückgeben, so löst sie damit ihr Vor-
hältnis zur Versicherung gänzlich, gibt die bereits längst erworbene
Anwartschaft auf dio groben Leistungen der Versicherung prois
und muß erst einé neue Anwartschaft wieder begründen. Dazu
ist ahèr eine Zeit von mindestens 200 Wochen nötig, und was
kann in solchem Zeitraum sich schon alles ereignen!“
.Die Erau erklãrto mir jetzt, lhre Tochter werde nach der
Hochzeit voraussichtlich nicht für Lohn arbeiten, somit also nicht
versicherungspflichtig sein. Da sei es denn doch wohl richtig,
wenn sie die 53 Mark jetzt entnehme, „Auch in diesem Palle,“ so
habe ich ihr dann weiter auseinandergesetzt, „würde ich mein Geld
nicht zurückverlangen, sondern die Versicherung freiwillig fort—
setzen. Die Woiterversicherung läßt sich so billig gestalton, daß
sis fast gar nichts kostet. Es ist nach 8 461 nur nötig, alle 2 Jahre
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Lesebuch für Mädchenfortbildungsschulen.