Full text: Lesebuch für Mädchenfortbildungsschulen

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Versicherungsanstalt in solchen Fallon befugt zur Abwendung jenes 
Nachteils ein Heilverfahren in dem ihr geeignet erscheinenden 
UImfang eintreten zu lasson. Sie schiekt solche Kranke in eine 
Klinik, in ein Nordsee- oder Ostseebad, in einen Luftkurort, in ein 
Krankenhaus odeèr in irgend eine andere Anstalt für Genesende, 
schafft ihnen also unter allen Umständen kostenlos die besten 
möglichen Heilbedingungen. In welchem Umfang von dieser Heil- 
fürsorge Gebrauch gemacht wird, geht daraus hervor, daß in den 
letzten Jahren einzelne Versicherungsanstalten des Deutschen 
Reiches bereits jahrlich 200000 Mark für diesen Zweck ausge- 
vVendet haben. Diese Heilfürsorge kann nieht hoch genug geschätzt 
wWerden; dureh sie erhalten die Erkrankten solche Heilungs- 
bedingungen, wie solche ihnen daheim selbst beim besten Willen nicht 
geboten werden könnten, und sehr viele Personen sind auf diesem 
Vege von schlimmem Siechtum dauernd genesen. Nit dem kosten- 
loson Heilverfahren verbindet die Versicherung obendrein noch 
eines Angehörigenunterstützung, Würde lhre Tochter, wovor 
sis Gott bewabren möge, in Heilfürsorge genommen, so würden 
zugleich diejenigen Angehörigen, deren Unterhalt sie bisher mit 
ihrom Arbeitsverdienst zu bestreiten hatte, von der Versicherung 
so lange unterstützt werden, bis das Heilverfahren beendet ist. — 
Invalidenrente, Altèrsreénte, Krankenrente, Heilfürsorge 
mit Angehörigenunterstützung: das sind ungeheure Wohltaten, 
die die Invalidenversicherung bieteat. Allen diesen Vorteilen ent— 
sagt Ihre Tochteèr, wenn sie sich den halben Markenbeitrag wieder— 
geben läßt. Vielleicht wird sie aber nach ihrer Verheiratung auch 
noeh für Lohn arbeiten, also versicherungspflichtig sein. Läßt 
sis sich nun ihre Beiträge zurückgeben, so löst sie damit ihr Vor- 
hältnis zur Versicherung gänzlich, gibt die bereits längst erworbene 
Anwartschaft auf dio groben Leistungen der Versicherung prois 
und muß erst einé neue Anwartschaft wieder begründen. Dazu 
ist ahèr eine Zeit von mindestens 200 Wochen nötig, und was 
kann in solchem Zeitraum sich schon alles ereignen!“ 
.Die Erau erklãrto mir jetzt, lhre Tochter werde nach der 
Hochzeit voraussichtlich nicht für Lohn arbeiten, somit also nicht 
versicherungspflichtig sein. Da sei es denn doch wohl richtig, 
wenn sie die 53 Mark jetzt entnehme, „Auch in diesem Palle,“ so 
habe ich ihr dann weiter auseinandergesetzt, „würde ich mein Geld 
nicht zurückverlangen, sondern die Versicherung freiwillig fort— 
setzen. Die Woiterversicherung läßt sich so billig gestalton, daß 
sis fast gar nichts kostet. Es ist nach 8 461 nur nötig, alle 2 Jahre 
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Lesebuch für Mädchenfortbildungsschulen.
	        
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