Full text: Lehr- und Lesebuch für Fortbildungs- und Sonntagsschulen

114 — 
81. Von der Ordnung. 
Neben Fleiß und Ausdauer spielt in der Wirtschaft die 
Ordnung eine hervorragende Rolle. „Ordnung ist das halbe 
Leben,“ heißt es im Sprichwort. Ihr Fehlen kann die ange— 
strengteste Arbeit eines gutbegabten Mannes zu einer für ihn 
wirtschaftlich unfruchtbaren machen. Kalle. 
82. Von Versicherungen. 
Gegen die Unfälle, welche das Erworbene oder die Quelle 
des Erwerbs treffen können, muß man sich in genügender Weise 
sichern. Ein Brand zerstört oft in wenigen Stunden das ganze 
im Laufe von Jahrzehnten mühsam angesammelte Vermögen. Mit 
kleinen, leicht aufzubringenden Zahlungen an die Brandver— 
sicherungskasse und an eine Mobiliar-Feuerversicherung 
vermag man zu erzielen, daß bei einem Brandunglück so viel 
Geld ausbezahlt wird, um abgebrannte Gebäude wieder aufbauen 
und Mobilien, Futter- und andere Vorräte sich wieder anschaffen 
zu können. Zu den Ausnahmen gehört leider heutzutage noch, 
daß die Landwirte ihre Saaten gegen die Gefahr des Hagels 
versichern, und die Viehversicherung ist noch in den ersten 
Anfängen. Noch mehr Vorsicht ist denen geboten, die ihren Er— 
werb lediglich aus ihrer Arbeit ziehen. Unfallversicherungen 
und besondere Hilfskassen gewähren dem Ernährer Gelegenheit, 
Vorsorge zu treffen für Zeiten der Erwerbsunfähigkeit durch 
Krankheit und Gebrechen. Die Versicherung für den Todesfall 
oder auf Zeit ist überall leicht möglich durch den Eintritt in eine 
Lebensversicherungsgesellschaft. 
Zum Teil nach Kalle. 
— —hhhh))ò)VA⸗îAiDDeAAANAò-MeAMA— 
Das Leben in der Gemeinde. 
83. Die Gemeinde. 
Die Gemeinde ist eine Vereinigung von Staatsangehörigen, 
welche auf einem abgegrenzten Raum beisammen wohnen. Der 
zur Gemeinde gehörige Grund und Boden bildet die Gemeinde— 
markung oder Gemeindeflur. Die Personen, aus welchen die 
Gemeinde besteht, heißen die Gemeindeglieder. In der Ge— 
meinde gibt es viele gemeinsame Angelegenheiten zu besorgen, 
z. B. die Anlage und Unterhaltung von Straßen und öffentlichen 
Bauten (wie Rathaus, Kirche, Schule, Spitäler, Waisenhäuser), 
Wasserleitungen, Beleuchtungseinrichtungen u. s. w.,, ferner die 
Verwaltung des gemeinsamen Vermögens. In der Regel besitzt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.