Full text: Lehr- und Lesebuch für Fortbildungs- und Sonntagsschulen

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gemeindlichen Angelegenheiten bestehen in Gemeinden mit städtischer 
Verfassung der Magistrat und das Gemeindekollegium, in 
Landgemeinden der Gemeindeausschuß und die Gemeinde— 
versammlung. 
Da jede Gemarkung an eine andere grenzt, die Wege aus 
der einen Gemeinde notwendig durch das Gebiet der Nachbar— 
gemeinden führen, ebenso Bruüͤcken und Kanäle häufig mehreren 
Gemeinden gemeinschaftlich sind, da auch nicht jede Gemeinde ihr 
eigenes Kranken⸗, Rettungs- und Waisenhaus haben kann, 
kurz, da eine Menge von Angelegenheiten mehrere Gemeinden 
zugleich berühren, so bilden die Gemeinden eines Amtsgerichts⸗ 
sprengels oder auch mehrerer Amtsgerichtssprengel eine Distrikts— 
gemeinde leinen Distrikt), verwaltet durch das Bezirksamt und 
den Distriktsrat, und sämtliche Distrikte eines Regierungsbezirkes 
eine Kreisgemeinde unter der Verwaltung der Kreisregierung 
und des Landrats. Nach Deimling. 
84. Eine Hand wãseht die andere. 
PBine Hand uwũseht die andere,“ sagt man wohl, iwenn ein 
Schelm dem andern durchhilft, und mancher unehrliche Mensch 
sagts einem andern, dem er einen Rleinen Gefallen getan hat. 
Pfuil so meints das Sprichuort nicht. Dennt einmal nach 
VWenn ihr eueh die Hände uwaseht, so wird, wenn ihr aueh die 
aine nach allen Eeken im Wasser herumsehlenkert, sie dennoen 
nicht rein, die andere muß uwischen und wasehen helfen, dann 
geht's. Mas lehrt euch dasꝰ — Nunm: einer, der allein stent, 
ne den treuen Beistand seiner Nachbarn und Freunde, bringt 
nichts fertig. Wenn aber diese sagen. , Wart, Nachbar ich 
Lomme und helfel dann wäseht eine Hand die andere. Wenn 
naun aber der Nachbar deiner Hilfe bedarf? Bi nun, dann mußß 
id deine Hand der seinen waschen helfen und es geht rein 
und herrlich ab. Verssstanden? 
Der liebe Gott uill, daß wir einander unterstũteæen und 
einander helfen und dienen sollen mit der Gabe, die wir empfangen 
haben. So soll eine Hand die andre waschen. ö. v. Horn. 
85. Der Klügste gibt nach. 
Damit ist jedoch nicht gesagt, daß derjenige wohl der Aller— 
klügste sei, der immer nachgibt. Alles zur rechten Zeit und am 
rechten Orte. Hast du dich aber in einen Streit eingelassen, und 
du merkst, es führe doch am Ende zu nichts, der andere aber 
merkt das nicht, sondern will eben durchaus recht behalten um 
jeden Preis, o so laß es ihm, gib nach und hör auf zu streiten
	        
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