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gemeindlichen Angelegenheiten bestehen in Gemeinden mit städtischer
Verfassung der Magistrat und das Gemeindekollegium, in
Landgemeinden der Gemeindeausschuß und die Gemeinde—
versammlung.
Da jede Gemarkung an eine andere grenzt, die Wege aus
der einen Gemeinde notwendig durch das Gebiet der Nachbar—
gemeinden führen, ebenso Bruüͤcken und Kanäle häufig mehreren
Gemeinden gemeinschaftlich sind, da auch nicht jede Gemeinde ihr
eigenes Kranken⸗, Rettungs- und Waisenhaus haben kann,
kurz, da eine Menge von Angelegenheiten mehrere Gemeinden
zugleich berühren, so bilden die Gemeinden eines Amtsgerichts⸗
sprengels oder auch mehrerer Amtsgerichtssprengel eine Distrikts—
gemeinde leinen Distrikt), verwaltet durch das Bezirksamt und
den Distriktsrat, und sämtliche Distrikte eines Regierungsbezirkes
eine Kreisgemeinde unter der Verwaltung der Kreisregierung
und des Landrats. Nach Deimling.
84. Eine Hand wãseht die andere.
PBine Hand uwũseht die andere,“ sagt man wohl, iwenn ein
Schelm dem andern durchhilft, und mancher unehrliche Mensch
sagts einem andern, dem er einen Rleinen Gefallen getan hat.
Pfuil so meints das Sprichuort nicht. Dennt einmal nach
VWenn ihr eueh die Hände uwaseht, so wird, wenn ihr aueh die
aine nach allen Eeken im Wasser herumsehlenkert, sie dennoen
nicht rein, die andere muß uwischen und wasehen helfen, dann
geht's. Mas lehrt euch dasꝰ — Nunm: einer, der allein stent,
ne den treuen Beistand seiner Nachbarn und Freunde, bringt
nichts fertig. Wenn aber diese sagen. , Wart, Nachbar ich
Lomme und helfel dann wäseht eine Hand die andere. Wenn
naun aber der Nachbar deiner Hilfe bedarf? Bi nun, dann mußß
id deine Hand der seinen waschen helfen und es geht rein
und herrlich ab. Verssstanden?
Der liebe Gott uill, daß wir einander unterstũteæen und
einander helfen und dienen sollen mit der Gabe, die wir empfangen
haben. So soll eine Hand die andre waschen. ö. v. Horn.
85. Der Klügste gibt nach.
Damit ist jedoch nicht gesagt, daß derjenige wohl der Aller—
klügste sei, der immer nachgibt. Alles zur rechten Zeit und am
rechten Orte. Hast du dich aber in einen Streit eingelassen, und
du merkst, es führe doch am Ende zu nichts, der andere aber
merkt das nicht, sondern will eben durchaus recht behalten um
jeden Preis, o so laß es ihm, gib nach und hör auf zu streiten