Contents: Die Geschichte des Altertums

Die älteste römische Verfassung. 
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Die servianische Verfassung. Erst die servianische Verfassung 
gab den Plebejern einen Anteil an der Regierung. Von jetzt an 
wurden nämlich alle Patricier und Plebejer, welche Grundbesitz 
hatten, in gleicher Weise zum Kriegsdienste und zur Steuer 
(tributum) herangezogen. Der Name „Römisches Volk" (populus 
Romanus) erstreckte sich jetzt also ans alle grundbesitzenden Patricier 
und Plebejer. 
Um die Lasten gerecht zu verteilen, wurde das Volk in 
5 Klassen (classes) geschieden, von denen die oberste die voll¬ 
kommenste Kriegsausrüstung beschaffen mußte, die folgenden um 
je ein Ausrüstungsstück unvollkommener ausgestattet waren, so daß 
die letzte Klasse aus Leichtbewaffneten bestand. Die 5 Klassen 
zerfielen wieder in zusammen 170 Centurien (Kompanieen zu 
Fuß); dazu kamen noch 6 rein patricische und 12 teils Patricische, 
teils plebejische Rittercenturien, welche den reichsten Bürgern 
entnommen waren und vor den 5 Klassen rangierten. — Wie der 
Kriegsdienst, ebenso war auch das Tributum nach jenen Ver- 
mögensstusen geregelt. — Um die Aushebung der Bürgersoldaten 
und die Erhebung der Steuern zu erleichtern, wurde das Gebiet 
Roms (ager Romanus) in vier Tribus (Bezirke) geteilt, und all¬ 
mählich stieg diese Zahl ans 35. 
Das Recht, welches diese neue Bürgerschaft besaß, war ansaugs 
gering; sie versammelte sich aus Berufung des Königs in den Cen- 
turiatcomitien (comitia centuriata) und stimmte über einen 
Angriffskrieg ab. Alle übrigen Staatsrechte verblieben den 
Patriciern allein in ihren Curiatcomitien. 
Die Religion. [Entwicklung der römischen Religion.] Die 
Religion der Römer übte sowohl aus das Leben des Einzelnen, 
als auch aus das gesamte Staatswesen einen mächtigen Einfluß 
aus. Sie bestand, wie bei den Griechen, ursprünglich in einer Na- 
tnrverehrung ohne Bilder und Tempel. Später dachte man sich 
unter den Gottheiten bestimmte Personen. Dann, als die Römer 
mit den Griechen bekannt wurden, vermischten sich vielfach die 
Götter beider Völker, oder griechische Götter wurden geradezu in 
Rom ausgenommen. Endlich wanderten mit der Eroberung der 
asiatischen Länder und Ägyptens auch die Götter dieser Völker 
nach Rom. 
[Wichtige Gottheiten.] Unter der großen Zahl von römi¬ 
schen Gottheiten seien nur folgende erwähnt: 
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