durch die heilige Vätter verdamt und vergraben worden were. Und hette
der Kaiser im Evangelio, dessen sie sich allenthalben rühmten, nirgends
wo gelesen, das bergimt4 sey, Frembdes Gut zu nemett,3 und was ein¬
mal genommen, mit Gewalt wider der rechten Herrn willen zu behalten,
und wann man dermaleins das geraubte Gut widerzugeben angesprochen
würde, alsdann zu sagen, Man könne es mit gutem Gewissen nicht
widergeben.
Uber das wunderte sich der Kaiser auch, mit was Künheit sie die
rechtgläubige Lehr, welcher sich der Kaiser und die andere Reichs-Stände
nach hielten, vor falsch außschreieu dürfften, Gleich als wenn nicht ein
grosser Frevel were zu glauben, daß so viel Christliche fromme Kaiser,
so viel Churfürsteu unnd Fürsten in so viel hundert Jahren geirrt unnd
die Lehre, die sie betont, nicht recht verstanden hetten. Weil nun dises
der Warheit gantz und gar nicht ehnltch, So könne auch der Kaiser weder
ihre Vermessenheit ihm gefallen lassen, noch ihr Thun unnd Fürnemen
billichen und Gut heissen. . . .
Als dises im Namen Käis. Majest. ßhnrsiirft Joachim zu Branden¬
burg geredet hatte, hat er in seinem und aller Reichs-Stände Namen,
noch diß hinzu gethan: Es seye ihnen, den Fürsten und Stätten, selbst
wol bewust, wie fleissig anfänglich die Catholische Fürsten selbst, Hernach
ihre zum Gespräch unnd Unterrede Verordente mit ihnen gehandelt hetten,
daß dise Streittig- unnd Uneinigkeiten ausgehoben und das Geliebte
Vatterland zum guten Vertrauen gebracht werden möchte. Was sie aber
damit außgerichtet, were ihnen unverborgen. Derwegeu bäte er sie
widerumb, daß sie den Kaiserlichen Reichs-Abschied annemen und bey sich
erwegen wolten, wie viel Schadens der gemeinen Christenheit, unnd
Teutschland bevorab, daher entstehen würde, wann sie sich dazu mit
keinem bitten bewegen lassen wolten. Würden sie aber solch bitten bey
sich statt finden lassen, So weren die andere Ständ erbötig unnd geneigt,
mit aller Dienstbarkeit dasselbe wider zuVerschulden. Wo nicht, so sotten
sie wissen, daß die andere Churfürsteu, Fürsten unnd Stände des Reichs
schon beschlossen, mit aller Treu und Untertänigkeit ihrem Käiser Bey-
stand zu leysten, unnd nicht allein ihr Gut, sondern auch ihr Blut neben
ihme zuvergiessen. Auch ebner Massen hette der Käiser nicht allein seine
Königreiche unnd Herrschassten allesampt, sondern auch sein Leib, Blut
und Seele vor die Christliche Religion unnd ihre und deroselben Lehrer
unnd Bekenner Gott dem Herrn ergeben. _ Welte auch vons Reichs
Boden nicht ehe weichen, er hette denn diese Ding in einen besseren
Standt unnd Ordnung gebracht gesehen.
Darauff die Lutheraner widernmb mit mehrem geantwort: Sie
weren dessen gewiß, daß ihre Meynung nicht auff bösen Grund, sondern
ausf die heilige Schrifft gebauet were, Getraueten ihnen auch, vor dem
Jüngsten Gericht solchs zu erhärten. Und wunderten sich nicht wenig,
wie ihnen sürgeworsfen werden möchte, daß sie anderer Lent Gut geraubt
und dasselbe ihnen noch fürenthielten; Da sie doch nie keinem das feine
genommen, und des künfftigen Concilii und Kais. Majest. Erkäntüß
4 erlaubt. 5 bezieht sich auf die Einziehung von Kirchen- und Klostergütern.