Full text: [Teil 1, [Schülerband]] (Teil 1, [Schülerband])

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Bruder Johann und König Philipp August von Frankreich 
benutzen, um die Besitzungen auf dem Festlande unter sich zu 
theilen. Daher nach Richard's endlicher Befreiung (1194) 
erneuter Krieg mit Frankreich. Doch ward jener, als er einen 
seiner Vasallen in seinem Schlosse in der Normandie umlagerte, 
durch einen Bogenschützen schon 1199 tödtlich verwundet. 
8. 141. 
Johann ohne Land. Entwickelung der englischen Verfassung. 
1) Johann ohne Land *) (1199 — 1216), Ni ch ard's 
schwacher und lasterhafter Bruder und Nachfolger, war fortwäh¬ 
rend in Fehden mit Frankreich und mit den aufstrebenden Baro¬ 
nen begriffen. Folgenreich ward der Streit, in den Johann 
wegen der Wahl eines Erzbischofs von Canterbury mit Jnno- 
cenz 111. gerieth. Als nämlich bei einer zwiespältigen Wahl für 
diese erste Kirchenwürde Englands der Papst die Erhebung des 
Cardinals Stephan Langton auf den Erzstuhl von Canterbury 
bewirkte, widersetzte sich König Johann, der seine Rechte verletzt 
glaubte, beuahm sich aber hierbei höchst willkürlich und grausam. 
Vergebens warnte Jnnocenz III. Nach länger« Verhandlungen 
belegte der Papst England mit dem Juterdicte (1208) und erklärte 
den gebannten König der Krone für verlustig (1211), als dieser 
die Geistlichen, welche sich weigerten, Gottesdienst zu hatten, durch 
bewaffnete Schaaren vertreiben ließ. Die Unterthanen wurden 
des Eides der Treue entbunden und der König von Frankreich 
zur Vollstreckung des Bannes eingeladen. Als zu gleicher Zeit 
auch die Barone gegen Johann auftraten, so unterwarf sich die¬ 
ser gänzlich dem römischen Stuhle und nahm sogar England von 
dem Papste zu Lehen. Philipp August setzte indeß den Krieg 
fort und schlug Johann und dessen Verbündeten, den Kaiser 
Otto IV., bei Borines in Flandern (1214). 
2) Zu gleicher Zeit wurde König Johann von dem aufge¬ 
standenen Adel und Clerus gezwungen, den großen Freiheitsbrief 
(die Magna Charta libertatum) zu unterzeichnen (19. Juni 
1215). Es wurden darin der Geistlichkeit Freiheit der Wahlen 
und den Lehnsträgern Ermäßigung der Lebnsgebühren zugesichert; 
ferner ward versprochen, daß ohne ihre Bewilligung keine Aufla¬ 
gen gemacht, den Städten keine willkürliche Zölle auferlegt und 
kein freier Mann, es geschehe denn durch ein Gericht von seines 
Gleichen, verurtheilt werden solle. Die Magna Charta ward 
die Grundlage der unter fortwährenden Kämpfen mehr und mehr 
sich erweiternden Freiheiten des englischen Volkes. Schon unter 
seinem Sohne 
3) Heinrich 111. (1216—1272) ward die Magna Charta 
mehrmals verletzt, von neuem bestätigt und zuletzt wesentlich er¬ 
weitert. Die Verschwendungen dieses Königs, seine Begünstigung
	        
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