Full text: Für Tertia (Abtheilung 1, [Schülerband])

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zog sich nach Bayern zurück. — Ludwig II. (1351—1365) war zwar 
thätig, konnte aber bei dem besten Willen die Ruhe im Lande nicht wie¬ 
der Herstellen; sein Bruder, Otto V. (1351—1373) dagegen durchaus 
träge und genußsüchtig, so daß er von seinen Zeitgenossen den Beinamen 
„der Mule" erhielt. Dieser trat im Jahre 1373 die Marken gegen eine 
geringe Entschädigung an die Söhne des Kaisers Karl IV. ab und be¬ 
hielt sich nur die Kurwürde vor bis zu seinem Tode. 
33. Brandenburg unter dem Hause Luxemburg (1373—1415). 
Karl IV. übernahm für seine noch minderjährigen Söhne die Re¬ 
gierung der Mark und führte dieselbe mit Einsicht und Kraft. Ruhe und 
Ordnung kehrten allmälig wieder. Allein diese Ruhe, diese Ordnung 
waren nicht von Dauer. Sie gingen wieder unter mit dem, der sie her¬ 
beigeführt hatte. Karl IV. starb 1378, und bei der Theilung seiner 
Erbländer fielen die Marken größtentheils seinem zweiten, erst zehn 
Jahre alten Sohne Sigismnnd zu. Dieser aber kümmerte sich wenig 
um Brandenburg, er ließ es durch Statthalter verwalten, deren Hab¬ 
sucht unersättlich war. Er selbst schien sich ein glänzenderes Ziel gesteckt 
zu haben und lebte fern von den Marken in verschwenderischer Pracht. 
Und als er im Jahre 1387 auch die ungarische Königskrone erhielt, ver¬ 
pfändete er in seiner beständigen Geldnoth die Kurmark an seinen Vetter 
den Markgrafen Jobst (Jodokus) von Mähren. Auch dieser küm¬ 
merte sich wenig unTBleselE,' THTerTtei habsüchtigen Vögten die Verwal¬ 
tung, und die Noth und das Elend des Landes stiegen zu einer grenzen¬ 
losen Höhe. Nirgends Ruhe, nirgends Sicherheit! Ganze Dörfer stan¬ 
den verlaffen, und nur die größeren Städte konnten sich durch engere 
Verbindungen unter einander vor dem Uebermuthe des räuberischen 
Adels schützen. Jobst starb im Jahre 1411, und nun fiel die erledigte 
Mark Brandenburg an Sigismund zurück, der inzwischen Kaiser gewor¬ 
den war. Dieser überließ sie wieder seinem nächsten Freunde und Gön¬ 
ner Friedrich VI., dem Burggrafen von Nürnberg aus dem gräflichen 
Hause Höhenzollern, einem der ältesten und berühmtesten deutschen 
Häuser in Franken. Nur gegen eine Entschädigung von 100,000 Gold¬ 
gulden (Dukaten) für die vom Burggrafen auf die Herstellung der Ord¬ 
nung in dem zerrütteten Lande aufgewandten Kosten sollte die Mark von 
Sigismund oder dessen Erben zurückgefordert werden können. Diesen 
blieb auch die Kurwürde vorbehalten, bis der Kaiser auf dem Concilium
	        
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