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der eine gleichmäßig fortschreitende Enttvickelung des Staats-
lebend nicht gedeihen konnte.
II.
Spanien und seine Colonien in Amerika.
qu einer Zeit, wo Spanien noch unter dem Joche Na-
poleonischer Herrschaft schmachtete, hatten die Cortes von Cadix
im März 1812 eine Verfassung entworfen, welche den Komg
Ferdinand VII., der damals noch in französischer Gefangenschaft
gehalten wurde, mancher Rechte beraubte und btctomfllijS&e
Gewalt Überhaupt bedeutend beschränkte^ Der Adel verlor
seine Vorrechte, die Inquisition wurde abgeschafft, die Zahl
der Klöster vermindert und ein Theil der geistlichen Guter
als Nationalgut eingezogen. Die Cortes welche der Konig
weder auflösen noch vertagen konnte, bildeten eine Kammer
und waren die eigentlichen Träger der politischen Gewalt;
ein dreimaliger Beschluß derselben hatte auch ohne königliche
Genehmigung Gesetzeskraft. Die Cortes bestimmten die Starke
der Land- und Seemacht, sowie die Höhe der Steuern; sie
hatten das Recht, Gesetze vorzuschlagen und anzunehmen und
ohne ihre Genehmigung hatte kein königlicher Beschluß m
Bezug auf auswärtige Angelegenheiten Gültigkeit Diese Ver-
faffung von 1812, die Preßfreiheit und öffentliche Verhand¬
lungen gemattete, war das Banner, um Welches sich der ge¬
bildete Mittelstand und ein großer Theil des Heeres fchaarte,
während Adel und Geistlichkeit als deren entschiedene Gegner
auftraten und die Masse des Volkes sich gleichgültig und
theilnahmlos verhielt.
Als nun Ferdinand VII., ein Fürst ohne höhere Wurde
und Staatsweisheit, grausam, treulos und feig, femer
Haft entlassen wurde, weigerte er sich entschieden, die Ver-
faffung von 1812 zu beschwören, und erklärte von Valencia
aus am 4. Mai 1814 deren Aufhebung, wobei er von dem
unwissenden Volke, der Geistlichkeit und einem Theil des
Heeres unter Elio unterstützt wurde Am 13. Mai zog der
König in seine Hauptstadt Madrid ein, wo ihn der Pobel
unter dem begeisterten Zurufe: „Es lebe der unumschränkte