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Eberhard III, Johann Friedrichs Sohn (1628—1674, regierte
bis 1633 u n t e r V o r m u n d s ch a f t zweier Oheime. Infolge der Siege
Lillys und Wallensteins erließ der Kaiser (1629) das Rest itnti ons-
edikt (Wiederherstellungserlaß), nach welchem alle seit 1555 reformierten
Kirchen und Klöster samt allen eingezogenen Kirchengütern wieder an die
katholische Kirche zurückgegeben werden sollten. Jetzt kamen die Mönche
und Priester unter dem Schutze der Wallenstein'schen Truppen wieder
ins Land. Die bisherigen Schnleinrichtuugeu des Landes wurden auf-
gehoben uud die evangelischen Pfarrer und Schullehrer vertrieben;
überall herrschte Jammer und Verwirrung.
(schaler mit dem Bildnisse Herzog Eberhards III 016^7).
Nach der Schlacht bei Lützen (6. Nov. 1632), in welcher die
Schweden siegten, ihr König Gustav Adolf aber fiel, schloß sich Eber-
hard den Schweden an. Doch schon 2 Jahre darauf (6. Sept. 1634)
wurde das Schwedeuheer bei Nördliugeu vollständig geschlagen; auch
4000 Württemberger deckten das Schlachtfeld. Die Besiegten und ihre
Verfolger nahmen ihren Weg nach dem Rheine hinüber durch Württem-
berg, das nun der Schauplatz der entsetzlichsten Greuel wurde. Der
Herzog floh nach Straßburg. Die Einwohner waren der Raubgier, dem
Blutdurst und wütenden Glaubenseifer der rohen Kriegshorden preis-
gegeben; nur Höhlen, Schluchten und Wälder waren noch einigermaßen
sichere Zufluchtsorte. Städte uud Dörfer wurden niedergebrannt, Felder,
Weinberge und Obstgärten verwüstet, Brunnen verschüttet und Nahrungs-
Vorräte verderbt. Wer nicht geflohen war, wurde aufs unmenschlichste
verstümmelt und mißhandelt; kein Alter, kein Geschlecht und kein Stand
wurde verschont; besonders hart ging man mit den Geistlichen und Schul-
lehreru um. Das Schwert, die Mißhandlungen uud die nachfolgende
Hungersnot und Pest rafften 7/s der Bevölkerung des Landes hinweg.
Im Jahr 1641 hatte Württemberg statt x/2 Million noch 48 000 Be¬
wohner, welche großenteils in Unglauben und Frechheit, in tierische
Leidenschaft und Roheit versunken waren. (Ev. Leseb. II, Nr. 180 a 3 — 7).
Der Kaiser hatte — unter Verletzung des Prager Vertrags —
den größten Teil des Landes teils unter seine Generale verteilt teils
für sich in Besitz genommen; für den abwesenden Herzog schien alles