die Untreue der Welt nicht enthalten, und starb voll Gram
1250. Sein Sohn Konrad der IV., in Deutschland von der
mächtigen Geistlichkeit besiegt, kam nach Italien, unterlag auch
da mit seinen Brüdern der Arglist des Pabstes, und starb am
Fieber 1254.
Die mächtigsten Reichsfürsteu machten sich nun von der
Hoheit des Kaiserthums unabhängig, und erlangten die Kur¬
würde oder die Wahlfreiheit bei Besetzung des deutschen Kö¬
nigthrons. Ihre nun selbstständige Landeshoheit ward
theils die lehnsherrliche (über ihre unmittelbaren Vasal¬
len); theils die altherzogliche (das Aufgebot zum Heer«
bann); theils die altgräfliche (dieGerichtsbarkeit über die
Vasallen und fürstl. Unterthanen). Letztere wurde durch be¬
sondere Stellvertreter der Fürsten, vicedomes, Vitzthum, ver¬
waltet, mit besondern Landgerichten, die ein Landvogt versah,
und an die Stelle der alten Gaugerichte traten, unter denen
wieder, gleich den alten Zentgcrichten, die Vogteien oderAenu
ter standen.
Konrad IV. Sohn, der junge Herzog Konradin von
Schwaben, minderjährig, wurde am Hofe seines Oheims, H.
Otto in Bayern, erzogen und vergessen. Undankbar rissen
die Fürsten und Vasallen, die durch die Waiblinger groß ge,
worden, deren verwaistes Erbe an sich, und verwandelten die
hohenstaufischen Lehen und Gauen iu erbeigne Grafschaften.
Um den jungen Konradin auch sein Erbe Neapolis und Sizi¬
lien zu entreißen, rief der Pabst den Bruder des Königs von
Frankreich, Karl Anjou, einen finstern Pfaffenknecht, herbei
(1266), der alles mit fanatischem Jngrimme vertilgen ließ,
was Hohenstaufisch war. Otto der Erlauchte, der unter al¬
len Stürmen ein fester und unverzagter Schirmer seines Volkes
blieb, war schon früher plötzlich auf der Hofburg Landshut
gestorben (Andreastag 1253). Die junge Kaiserwittwe Eli¬
sabeth flüchtete sich mit dem jungen Konradin in den Schutz
ihres Bruders Herzog Ludwig. Sie heirathete nachher in
zweiter Ehe den Grafen Meinhard von Görz. Konradin
I6jährig von den Ghibellinen gerufen, zog hoffnungsvoll nach