i. Bis zum Sturze der etruskischen Macht und zur Ausgleichung der Stände in Rom. 65
b) Bis zu den leges Valeriae Horatiae (449).
a) Infolge der Bevorzugung des Patriciats in der Occupation
des Gemeindelandes (ager publions), der zahlreichen, zum Teil
unglücklichen Kriege, der furchtbaren Strenge des Schuldrechts
(Schuldknechtschaft, nexum) bei sehr hohem Zinsfufs war die wirt¬
schaftliche Lage eines grofsen Teils der Plebejer trostlos geworden
und wurde noch unerträglicher durch die Willkür und Härte der
patricischen Beamten. Zur Verzweiflung getrieben zogen schliefs-
lich die Plebejer auf einen Hügel zwischen Tiber und Anio (mons
sacer) und drohten hier ein plebejisches Gemeinwesen zu gründen
(494). Nun lenkten die Patricier ein: auf ihre Zusage, die Ple¬
bejer sollten eine Schutz obrigkeit gegen patricische Willkür er¬
halten, kehrten diese nach Rom zurück. So entstand dasVolks-
tribunat. Zwei jährlich gewählte tribuni plebis waren für die
Plebs, was die Consuln für den populus. Ihre Aufgabe war die
Plebejer vor Willkürhandlungen der patricischen Beamten durch
ihre Intercession zu schützen (ius auxilii); sie dürfen sogar den
Beamten verhaften und zur Rechenschaft ziehen (ius prensionis);
sie sind persönlich unverletzlich (sacrosancti) d. h. wer sich an
ihnen vergreift, begeht nicht nur ein todeswürdiges Verbrechen,
sondern frevelt auch gegen die Götter; sie dürfen die Plebs ver¬
sammeln, diesen Versammlungen (contiones plebei) präsidieren und
sie Beschlüsse (plébiscita) fassen lassen. Zu diesem Zweck tritt
die Plebs zusammen (seit 471) nach tribus d. h. Bezirken: das
Gebiet Roms war in 20 tribus, 4 städtische und 16 ländliche,
eingeteilt worden.1 Aber diese Beschlüsse haben nur den Wert
von Resolutionen; die Tribunen sind trotz aller Machtvollkommen¬
heit keine magistratus, da sie nicht Organe des gesamten populus
sind, und haben kein imperium. Als Gehilfen und Unterbeamte
erhielten sie zwei Volksädilen.
ß) Da durch die Einsetzung des Tribunats die Plebs eine
Organisation erhalten hatte und in den wirtschaftlichen Verhält¬
nissen keine Besserung eintrat, so erfolgte eine Verschärfung des
Kampfes der Stände. Die Versuche der Patricier das Tribunat zu
1) Mit dem "Wachstum Roms wurde die Zahl der Tribus allmählich auf
35 erhöht.
Brettschneider, Hilfsbuch, I.
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