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die Späße der Fahrenden. Klerikern war untersagt, ihren Possen
beizuwohnen, was freilich nicht hinderte, daß Bischöfe, Äbte und
Äbtissinnen neben Hundemeuten, Habichten und Falken auch ihre
Gaukler hielten (s. II. Abt. S. 287 Sz. 109). In Wirtshäusern
frönten Kleriker wie Laien dem häßlichen Nationallaster der Zechsucht,
wobei es denn nicht selten zu Zank und Streit und zu anstößigen
Jagd. Morten kommen mochte. — Besonders eifrig lagen die Franken
der Jagd ob. Sie war ein Kampf und setzte Leben gegen Leben.
Selbst der mönchisch gesinnte Ludwig d. F. kannte keine größere
Lust, als der Jagd und des Fischfanges zu pflegen. Und den
vornehmen Klerikern mußte immer wieder untersagt werden, sich
diesem weltlichen Vergnügen hinzugeben. Windspiele und große
Bluthunde, Falken, Habichte und Sperber begleiteten die Jäger in
den wildreichen Brühl. — Wie die Vornehmen auch sonst königliche
Vorrechte sich anmaßten, so griffen sie begehrlich nach dem Besitze
des Waldes, der einst dem Volke gehörte. Das Volk konnte
damals wie später das Recht dieses Raubes nicht einsehen. Ihm
galt das Wild nicht als Alleinbesitz des Königs und der Vor-
$>as Reifen. nehmen. — Man reiste gewöhnlich zu Pferde. Kranke und Schwache
fuhren, wenn es irgend anging, auf Schiffen. Auch sonst benutzte
man zu größerer Bequemlichkeit die Wasserstraßen. Wer sich auf
die Fahrt machte, rüstete sich wohl mit einem Zelte aus. Da es
an öffentlichen Gasthäusern mangelte, so waren die Reisenden auf
die Gastfreundschaft angewiesen. Wie sehr aber die altdeutsche
Tugend der Gastlichkeit abgenommen, dafür zeugt, daß der König
immer wieder befehlen mußte, wenigstens den zur Pfalz Ziehenden
Unterkunft zu gewähren. — Wer Briefe zu entsenden hatte, der
mußte einen eigenen Boten schicken oder die Gefälligkeit eines
Freundes in Anspruch nehmen, der etwa die Weiterbeförderung
des Schreibens durch einen seiner Diener besorgen konnte. —
Die Juden. Die Juden waren vorwiegend Händler. Ununterbrochen
blieben sie mit dem Morgenlande in Verbindung. Von dort
führten sie kostbare Waren ein. Karl d. G. betraute einen viel¬
gereisten Israeliten mit dem ehrenvollen Austrage, eine Gesandt¬
schaft an den Chalifen Harun al Raschid zu geleiten. Mochte
auch der große Kaiser einzelne Israeliten wohlwollend behandeln,
die Gesetzgebung war hart und beschränkte die Juden auch in der
Beschäftigung, die ihnen fast allein übrig blieb. —