Contents: Das Altertum (Teil 1)

§26. Kthen. 
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Stönbe geschieden: den reichen Großgrundbesitzern standen die Klein- stände 
dauern und Hirten, die Händler und Schiffer gegenüber. 
2. Die Nönigsherrschaft. 3n der ältesten Seit stand Rthen unter Könige 
Königen; die Sage nennt Cekrops und Theseus. Theseus soll die Ge- 
meinden Rttikas zu einem Staate vereinigt und zur (Erinnerung das Fest 
berpanathenäen gestiftet haben. 
RIs letzter König wird Kobrus (um 1066) genannt; nach einerKobrus1066 
rührenden Sage hat er sich für sein Vaterland geopfert. Hls nämlich die 
Dorier vorn Peloponnes her in Httifta eindrangen und selbst Hthen be¬ 
drohten, verkündete das Orakel zu Delphi: das Volk Werde siegen, dessen 
König von den Feinden erschlagen werde. Da begab sich Kodrus als Land¬ 
mann verkleidet ins feindliche Lager, fing dort absichtlich Streit an und 
wurde getötet, wie es sein Wille mar. Hls die Dorier den Hamen des un¬ 
bekannten Erschlagenen erfuhren, gaben sie den Krieg auf und zogen von 
dornten. Nun schafften die Hthener das Königtum ab: denn niemand sei 
würdig, nach Kodrus König zu sein. 
3. Die Herrschaft der Strchonten. Rn die Stelle des Königtums ad-l-. 
trat eine Rdelsherrjchaft. Zum Haupt des Staates wählte der reiche I,errid)aft 
Abel einen Rrchonten (b. h. Regenten), zuerst auf Lebenszeit, sobamt ahnten 
auf zehn Jahre; zuletzt würben neun Rrchonten auf ein Jahr 
gewählt. 
Damals trat für ben ITtittelftanö eine schwere Seit ein. In Rttifca kam itotjtänöe 
ber Gebrauch bes Gelbes auf; toährenb bie Rbgaben bisher in Vieh 
unb Früchten bestanben, sollten sie nun in Gelb bezahlt werben. Das Gelb 
war aber noch selten unb nur gegen hohe Zinsen zu leihen. Die 
ärmeren gerieten baburch in Schulben unb würben nach bem bestehenben 
Recht gef angen gesetzt ober gar als Sklaven ins Ruslanb verkauft. 
(Es kam hinzu, baß bie Beamten bem Rbel angehörten unb meist zu bessen 
Gunsten entschieben; benn geschriebene Gesetze gab es noch nicht. Das Volk 
verlangte Beseitigung ber Willkür burch schriftliches Recht. 
So würbe ber Rrchont Drafton mit ber Rbfassung geschriebener Ge- vrakons 
setze beauftragt (um 620). Doch seine Gesetze enthielten bie strengen Be- ®e|c^bu"9 
stimmungen aus alter Zeit unb schienen wie „mit Blut geschrieben". Die 
tiefste (Erbitterung ergriff nun bas Volk, viele wanberten aus, bie Mutigen 
bachten an eine (Empörung. 
4. Solons Gesetzgebung. Da würbe ber zerrüttete Staat burch soi<mS 
Solon gerettet. Gesetzgebung 
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Solon entstammte bem Geschlechte bes Kobrus. Da er nicht reich 
war, rvibmete er sich bem hanbel. Ruf seinen Reisen lernte er viele Menschen 
unb Staaten kennen. Neben hoher Bilbung unb bichterifcher Begabung
	        
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