§26. Kthen.
37
Stönbe geschieden: den reichen Großgrundbesitzern standen die Klein- stände
dauern und Hirten, die Händler und Schiffer gegenüber.
2. Die Nönigsherrschaft. 3n der ältesten Seit stand Rthen unter Könige
Königen; die Sage nennt Cekrops und Theseus. Theseus soll die Ge-
meinden Rttikas zu einem Staate vereinigt und zur (Erinnerung das Fest
berpanathenäen gestiftet haben.
RIs letzter König wird Kobrus (um 1066) genannt; nach einerKobrus1066
rührenden Sage hat er sich für sein Vaterland geopfert. Hls nämlich die
Dorier vorn Peloponnes her in Httifta eindrangen und selbst Hthen be¬
drohten, verkündete das Orakel zu Delphi: das Volk Werde siegen, dessen
König von den Feinden erschlagen werde. Da begab sich Kodrus als Land¬
mann verkleidet ins feindliche Lager, fing dort absichtlich Streit an und
wurde getötet, wie es sein Wille mar. Hls die Dorier den Hamen des un¬
bekannten Erschlagenen erfuhren, gaben sie den Krieg auf und zogen von
dornten. Nun schafften die Hthener das Königtum ab: denn niemand sei
würdig, nach Kodrus König zu sein.
3. Die Herrschaft der Strchonten. Rn die Stelle des Königtums ad-l-.
trat eine Rdelsherrjchaft. Zum Haupt des Staates wählte der reiche I,errid)aft
Abel einen Rrchonten (b. h. Regenten), zuerst auf Lebenszeit, sobamt ahnten
auf zehn Jahre; zuletzt würben neun Rrchonten auf ein Jahr
gewählt.
Damals trat für ben ITtittelftanö eine schwere Seit ein. In Rttifca kam itotjtänöe
ber Gebrauch bes Gelbes auf; toährenb bie Rbgaben bisher in Vieh
unb Früchten bestanben, sollten sie nun in Gelb bezahlt werben. Das Gelb
war aber noch selten unb nur gegen hohe Zinsen zu leihen. Die
ärmeren gerieten baburch in Schulben unb würben nach bem bestehenben
Recht gef angen gesetzt ober gar als Sklaven ins Ruslanb verkauft.
(Es kam hinzu, baß bie Beamten bem Rbel angehörten unb meist zu bessen
Gunsten entschieben; benn geschriebene Gesetze gab es noch nicht. Das Volk
verlangte Beseitigung ber Willkür burch schriftliches Recht.
So würbe ber Rrchont Drafton mit ber Rbfassung geschriebener Ge- vrakons
setze beauftragt (um 620). Doch seine Gesetze enthielten bie strengen Be- ®e|c^bu"9
stimmungen aus alter Zeit unb schienen wie „mit Blut geschrieben". Die
tiefste (Erbitterung ergriff nun bas Volk, viele wanberten aus, bie Mutigen
bachten an eine (Empörung.
4. Solons Gesetzgebung. Da würbe ber zerrüttete Staat burch soi<mS
Solon gerettet. Gesetzgebung
3 594
Solon entstammte bem Geschlechte bes Kobrus. Da er nicht reich
war, rvibmete er sich bem hanbel. Ruf seinen Reisen lernte er viele Menschen
unb Staaten kennen. Neben hoher Bilbung unb bichterifcher Begabung