fullscreen: Die alte und die mittlere Geschichte bis zum Vertrage von Verdun (Hälfte 1)

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§ 40—42. Alte Geschichte, Römer. 
Vögel durch die Auguren (Auspices), aus den Eingeweiden 
der Opfertiere durch die Haruspices (seit Tarquinius Superbus 
aus den fibyllinischen Büchern) und glaubte an eine Fort¬ 
dauer der Seelen der Verstorbenen (Manen). 
Die Religion der Römer erregte zwar Scheu 
(superstitio) und Furcht bor den Göttern; aber 
Erhebung des Geistes zu der Gottheit (numen) 
konnte sie nicht bewirken, Befriedigung der tiefsten 
Sehnsucht des Menschenherzens nicht gewähren. 
Zweite Periode. 
Von der Abschaffung des Königtums bis zum Beginn 
der puuischeu Kriege, 510—264. 
(Pie römische Uepuölik in ihrer Knlwicketung.) 
I. Die Zeit vor den Samnicerkriegen: äußere und innere 
Kampfe um den Bestand der Republik, 510—343. 
§ 41. 
A. Rom als Republik. Kämpfe gegen Tarquinius. 
1. Rom, nach Vertreibung der Könige eine aristokratische 
Republik, deren Regierung durch die beiden Konsuln, den 
Senat und die Volksversammlung ausgeübt wird. 
a) Zwei jährliche patricische Konsuln (d. i. Berater des Staates; 
zuerst Prätoren, d. H. Vorsteher, genannt) mit der richterlichen 
und der vollziehenden Gewalt und dem Oberbefehle über das Heer 
(s. § 48). 
b) Der Senat von 300 Mitgliedern aus Patriciern und wenigen 
reichen Plebejern (daher patres et conscripti) hat die Aufsicht 
über Religion und Kultus, über die Staatsbeamten und Staatskassen, 
das Recht der Gesetzesvorschläge, der Bestätigung der Friedensschlüsse, 
der Ernennung der Feldherren, der Aushebung der Mannschaft rc. 
Die (beiden) Finanzbeamten heißen Quästoren; der den Kultus 
leitende Beamte Opferkönig. 
c) Die Volksversammlung (comitia. centuriata) entscheidet über 
Annahme der Gesetze (die jedoch erst durch die Kuriatkomitien der 
Plebejer bestätigt werden), über Kriegsankündigung; wählt die 
Magistrate. 
Die ersten Konsuln: Lucius Junius Brutus und 
Tarquinius Collarinus. 
An Stelle des Collatinus, der das Konsulat freiwillig niederlegte, 
tritt Publius Valerius Publicola; durch ihn erlangen die Plebejer 
das Recht, gegen den Mißbrauch der Konsulargewalt an die Centuriat- 
komitien zu appellieren.
	        
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