Full text: [2 = Mittlere Lehrstufe, [Schülerband]] (2 = Mittlere Lehrstufe, [Schülerband])

VIII 
Aus dem Vorwort zur vierten und fünften Auflage. 
3. Ausl., Leipzig 1870" (auch der unteren Lehrstufe meines Lesebuches angehängt) 
verwiesen unter der Abkürzung „Kl. Gr.". 
Die ästhetische Beurteilung einzelner Stücke ist nicht unbedeutend 
erweitert, auf das nach den Lehren des positiven Christentums mehr oder minder 
Unrichtige in einzelnen Stücken ist hingewiesen worden. 
Die drei Anhänge (Überblick der deutschen Verskunst, der Dichtnngsarten, 
der Figuren und Tropen) sind verbessert, erweitert und mit dem Lesebuch in nähere 
Beziehung gebracht. 
Nach dem wiederholten Wunsche bewährter und befreundeter Schulmänner 
habe ich alle auf Personen sich beziehenden Anmerkungen gestrichen, dafür aber in 
einem besonderen Anhang kurze Biographien der Verfasser und der in den 
Stücken erwähnten Personen in alphabetischer Reihenfolge beigegeben. 
Durch das angehängte (über 1600 Wörter enthaltende) Wörterverzeich¬ 
nis sind die zahlreichen und doch nicht erschöpfenden Verweisungen auf die hier 
und da erklärten Wörter weggefallen. Will der Leser die gegebene Erklärung eines 
im Texte stehenden Wortes finden, so sehe er die im Verzeichnis angeführte Seiten¬ 
zahl nach. So ist wohl auch einigermaßen dem Mißstande vorgebeugt, daß die 
Schüler, auf das Ablesen der unter dem Texte stehenden Anmerkungen vertrauend, 
es mitunter an der gewissenhaften Vorbereitung fehlen lassen. Manchem Schüler 
mag in Ermangelung eines deutschen Wörterbuches das Wörterverzeichnis auch 
beim Lesen anderer Werke von einigem Nutzen sein. 
Möge auch diese fünfte Auflage eine günstige Aufnahme finden und durch 
Text, Anmerkungen und Anhänge den Freunden der deutschen Poesie 
und Prosa außerhalb der Schule, besonders aber den Lehrern und Schülern 
in den deutschen U n t e r r i ch t s st u n d e n, welche nur allzu oft als Plage- 
stunden erscheinen oder doch dafür ausgegeben werden, nach Horazens Regel 
(ars poet. 343) Angenehmes und Nützliches bieten! 
Montabaur den (1. August 1862) 20. Oktober 1872. 
I. Kehrein.
	        
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