Hadrianus. §. 131.
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kurze Zeit auch tlie untern Euphrat- und Tigrisländer, Meso¬
potamien und Assyrien, zu römischen Provinzen, und fuhr
auf einer Flotte den Tigris hinab bis zum persischen Meerbusen,
um wenigstens den Weg nach Indien zu sehen. Unterdessen
versuchten die Völker in den neu eroberten Provinzen (besonders
die Juden von Mesopotamien bis nach Cyrene) Aufstände, die nicht
vollständig unterdrückt waren, als Traian auf dem Rückwege nach
Italien (in Cilicien) starb, ohne Verfügung über seine Nachfolge.
Der Statthalter von Syrien nahm das idumäische Arabien d. h. den
Landstrich von Damascus bis zum rothen Meere (östlich von Palästina)
in Besitz und bildete daraus die Provinz Arabia, welche mit der
Halbinsel Arabien nichls gemein bat. Selbst Nubien kam unter die
Herrschaft Roms und blieb in derselben bis in die Mitte des B. Jahr¬
hunderts1). Das römische Reich batte damals seine grösste Ausdehnung.
(P. Aelius) Hadrianus, Traian’s Vetter, welcher diesen auf
allen Kriegszügen begleitet hatte, folgte ihm durch vorgebliche
Adoption, 117—138. Er ordnete zunächst die Verhältnisse im
Orient, indem er die schwer zu behauptenden Eroberungen Traian’s
jenseits des Euphrats als römische Provinzen aufgab, ohne deshalb
den Hoheitsrechten Roms über jene Länder zu entsagen. &lle
seine Thätigkeit widmete er der Verbesserung der .innein Verwaltung,
deren Glanz er in der Ausführung grossartiger^Ülauwerke sah,
wobei er, die Stellung des römischen Kaisers als Herrn der Welt
«erkennend, seine Fürsorge nicht auf Rom und Italien beschränkte.
Er bereiste selbst (15 J. lang), grösstentheils zu Fuss, die meisten
Provinzen seines weiten Reiches, verschönerte die Hauptstädte
(Athen erhielt durch seine enthusiastische Vorliebe für alles
Griechische ausser der Vollendung des Olympieion [s. S. 95]
einen neuen Stadttheil, die Hadriansstadt), errichtete Denkmäler
(in Rom die moles Hadriani als Grabstätte für sich und seine
Familie) und Grenzbefestigungen (in Rritannien gab er die Re-
festigungslinie des Agricola auf und führte weiter rückwärts eine
Mauer, den Pictenwall, auf, in Germanien vollendete er wahr¬
scheinlich denGrenzwall zwischen der obern Donau und dem
Niederrhein).
Er liess (durch Salvius Iulianus) eine Sammlung des bürgerlichen
Rechts aus den Edicten der Praeloren veranstalten, welche edictum
perpetuum hiess, bildete vorzugsweise aus Rechtsgelehrten sein consi-
) Niebuhr’s röm. Gesch. (von Zeiss) V., S. 1S6 f.