fullscreen: Neuere Geschichte (3)

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zog von Mayenne (der bei Ivry 1590 geschlagen wird) und die 
spanischen Hilfstrappen unter Alexander Farnese. Spaniens 
Absicht, Frankreich als Nebenland zu unterwerfen, half zur 
Einigung; die völlige Versöhnung der Parteien ward begründet 
durch Heinrichs Übertritt zur katholischen Kirche (1593), sie 
vollzog sich dann rasch. Er ward vom Bann durch den 
Papst losgesprochen; der Herzog von Mayenne unterwarf 
sich 1595. 
Der Friede zu Vervins nach einem dreijährigen Kriege 1598 
mit Spanien sicherte dem Staate die Unabhängigkeit von dem 
Nachbarlande. Das Edikt von Nantes 1598 versöhnte die 
religiösen Parteien, indem es die katholische Kirche als 
Landeskirche bestehen läfst, den Hugenotten aber freie Reli¬ 
gionsübung aufserhalb der meisten grofsen Städte, Zutritt 
zu den Ämtern, Teilnahme an den höchsten Gerichtshöfen 
(Parlamenten) bei Streitsachen zwischen Katholiken und Re¬ 
formierten zusichert. 
B. Herstellung der Staatseinheit und Hebung der Macht 
Frankreichs, 
Drei grofse Vorläufer hatte Ludwig XIV. in diesem 
Jahrhundert für seine politischen Bestrebungen: 
1. Heinrich IV. besiegte, nachdem er den Religions- und 
Bürgerkrieg beendigt, alle ferneren Angriffe des hohen 
Adels gegen die Krone, führte unter seines Ministers Sully 
Beirat eine geordnete Verwaltung ein, entwickelte den 
Wohlstand des Landes in Ackerbau, Handel, Seefahrt, hob 
Frankreichs Macht nach aufsen und war eben in Begriff, 
durch Einmischung in den Kleveschen Erbfolgestreit den 
Kampf gegen Spanien und Österreich in Deutschland und 
Italien wieder aufzunehmen, als er durch Ravaillac 1610 er¬ 
mordet wurde — seit Jahrhunderten Frankreichs gröfster 1610 
König. 
2. Richelieu war von 1624—1642 leitender Staatsminister 
unter dem sittlich würdigen, aber schwachen und kränklichen 
Ludwig XIII. (1610—1643); — Frankreichs gröfster Staats¬ 
mann im siebzehnten Jahrhundert. 
Jean Armand du Plessis, Kardinalherzog von Richelieu, geb. 1585, 
ursprünglich zur militärischen Laufbahn bestimmt, widmete sich dann 
dem geistlichen Stande, wird noch vor dem kanonischen Alter Bischof
	        
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