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Zeichensetzung und Rechtschreibung
§ 40 III. Große und kleine Anfangsbuchstaben.
1. Mit einem großen Anfangsbuchstaben schreibt man:
a) Das erste Wort eines Satzes nach einem Punkt, Fragezeichen,
Ausrufezeichen und nach einem Doppelpunkt bei der direkten
Rede. (Vergl. jedoch § 30III, Anm. 1.)
Anm.: In Gedichten wird das erste Wort jedes Verses gewöhnlich mit
großem Ansangsbuchstaben geschrieben.
d) alle Hauptwörter und die hauptwörtlich gebrauchten Eigenschafts¬
wörter, Zahlen und Fürwörter.
Zu beachten: Eigenschaftswörter nach den Wörtchen nichts,
etwas, wenig, viel, alles gelten als Hauptwörter und werden
groß geschrieben!
c) anredende Fürwörter in Briefen.
ä) Eigenschasts- und Fürwörter in Titeln und Namen.
e) von Personennamen gebildete Eigenschaftswörter, soweit sie nicht
zur Bezeichnung einer Gattung gehören.
f) die von Orts- und Ländernamen abgeleiteten unveränder¬
lichen Wortformen auf -er; dagegen werden die von Orts-und
Volksnamen abgeleiteten Eigenschaftswörter ans -isch klein ge¬
schrieben.
2. Mit einem kleinen Anfangsbuchstaben schreibt man:
1. alle von Hauptwörtern abgeleiteten Wörter, die ihre sub¬
stantivische Kraft und Bedeutung verlieren und gebraucht werden
а) als Verhältniswörter, wie dank, kraft, angesichts, behufs,
laut, mittels, seitens usw.;
d) als unbestimmte Zahlwörter, wie ein bißchen, ein paar;
c) als Bindewort: falls;
б) als Umstandswörter, wie anfangs, allzeit, einmal, keinmal,
kopfüber usw-
Zu beachten: Man kann schreiben: das erste Mal und das
erstemal, zum zweiten Male und zum zweitenmal; es
heißt morgens, aber des Morgens. Dagegen muß
geschrieben werden: im Anfang, im Augenblick, ferner
Montags, Dienstags usw.
e) in stehender Verbindung mir Verben.
2. alle Fürwörter und Zahlwörter, z. B. man, jemand, niemand,
ein jeder, beide, alle drei usw.