Full text: Deutsches Lesebuch für die mittlere und obere Stufe der ein- und zweiklassigen Volksschule, wie einfacher Schulverhältnisse überhaupt (Teil 2, [Schülerband])

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43. DaS Königreich Preußen. 
Friedrich I. nahm den Königstitel an und gab dem Lande 
den Namen „Preußen." Friedrich der Große erwarb in 
hartem Kampfe Schlesien und die Grafschaft Glatz und 
gewann durch die erste Teilung Polens 1772 West-Preußen 
(außer Danzig und Thorn), das Ermeland und den jetzigen 
Regierungsbezirk Bromberg. So war Preußen von Branden¬ 
burg aus nach Osten und Norden hin ein in sich zusammen¬ 
hängendes Land geworden. 
Durch die zweite und dritte Teilung Polens, 1793 und 1795, 
hatte es nicht bloß das Groß herzogt um Posen, sondern noch 
andere bedeutende Strecken Polens mit der Hauptstadt Warschau 
bekommen. 
Der unglückliche Krieg von 1806 raubte ihm die Hälfte seiner 
Länder. Aber im Frühjahr 1813 erhob es sich gegen den Bedrücker 
Napoleon und ging mit verstärkter Macht aus dem Kampfe hervor. 
Zwar erhielt es von Polen nur die jetzige Provinz Posen und 
Danzig und Thorn, aber dafür dehnte es sich nun weiter nach 
Westen hin in Westfalen und am Rheine, auch in Vor¬ 
pommern und Sachsen aus. Endlich wurde durch die im 
Jahre 1866 hinzukommenden neuen Landesteile der Zusammenhang 
zwischen den 7 östlichen und den beiden westlichen Provinzen 
hergestellt, so daß es nun ein in sich abgerundetes Land bildet. 
Der König versammelt jährlich die Volksvertretung um sich, 
um ihr die Gesetze vorzulegen, welche erlassen werden sollen. Diese 
Vertretung besteht aus dem Herrenhause und dem Hause der 
Abgeordneten. Im Herrenhause haben Prinzen, Fürsten, Adel, 
reiche Grundbesitzer und Vertreter großer Städte Sitz und Stimme. 
Die Abgeordneten werden vom Volke gewählt. 
Zu den Staaten in Norddeutschland gehören außer Preußen 
das Königreich Sachsen, die Großherzogtümer Sachsen- 
Weimar, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklen- 
burg-Strelitz, Hessen, soweit es nördlich vom Main liegt, die 
Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Kob urg-Gotha,Sachsen-Meiningen, die Fürsten¬ 
tümer Schwarzburg, Lippe, Neuß, Waldeck und die 3 freien 
Städte Lübeck, Bremen und Hamburg. Es sind im ganzen 
22 Staaten.
	        
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