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gem Zagen seine Hände zum frommen, inbrünstigen Gebete m* 
por. — Sechs andere Knechte Kunzens wurden enthauptet; die 
Theile der Körper Schwalb's und Schweinitz'ö aber, zur ewi¬ 
gen Warnung, an den Landstraßen aufgehängt. 
Der Köhler Georg Schmidt, jetzt Triller genannt, kehrte 
reichbeschenkt in seine Heimath zurück,.und auch die übrigen Köh¬ 
ler, welche auf den entstandenen Lärm herbeigekommen und an 
der Rettung des -Prinzen Theil genommen hatten, gingen nicht 
leer aus. — 
Fünf und zwanzig Jahre nach dem Vorfälle (1480) kam 
Herzog Albert der Beherzte^) nach Elterlein und fand hier 
noch drei bejahrte Männer, welche ihn als Kind hatten mit ret¬ 
ten helfen. Er ließ sich von ihnen den Ort, wo er war befreit 
worden, zeigen; hier fiel er auf die Knie, dankte Gott und 
schenkte den Köhlern eine gute Nitterzehrung. 
Des Köhlers Schmidt Söhne und Nachkommen führten den 
Namen Triller fort; sie wurden reich und angesehen, und mehrere 
derselben gelangten zu großen Ehren. So, unter andern, wur¬ 
den zwei Brüder aus diesemGeschlechte, Kaspar und Michael 
Triller, vom Kaiser Rudolph am 28. Januar 1592 in den Adel¬ 
stand erhoben. Das ihnen beigclegte Wappen bezeugt noch das 
Verdienst ihrer Altvordern. Ucbcr dem Helme in demselben er¬ 
blickt man nämlich den obern Theil eines Köhlers, der mit bei¬ 
den Händen einen Schürbaum cmporhält, als wolle er mit dem¬ 
selben zuschlagen; im Schilde hält ein im linken Felde befindlicher 
Löwe in seinen Branken einen Zschörper, sowie ein anderer im 
rechten Felde einen doppelt gekrümmten Schürhaken. In der 
Mitte zeigt sich ein schwarzer Bär, mit Bezug auf den Traum 
der Churfürstin. 
Sowie dieses Geschlecht emporblühte, so versank das der 
Kaufungcn bald in den Strom der Vergcffcnhcit; sein Name 
erlosch; kein Lebender führt ihn mehr. Die Güter des Kunz in 
Thüringen und Sachsen zog der Churfürst als eröffncte Lehen 
ein und vergab sie an andere Ritter. Heinrich von Kaufungen, 
Kunzens jüngster Bruder, konnte keines Antheils am -Prinzcn- 
raube bezüchtigt werden; aber er ging außer Land, weil Schande 
*) s. von chm S. 52^
	        
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