Object: Landeskunde des Großherzogtums Hessen (0000)

Vorbemerkungen des Verfassers zur vierten Auflage. 
In den Geographiebüchern von E. von Seydlitz, als deren Ergänzung die 
vorliegende Landeskunde in erster Linie gedacht ist, werden „kleine Erdräume 
als geographische Individuen möglichst allseitig behandelt", worauf dann „zu- 
sammenfassende Rückblicke" folgen. Dieser Gedanke war auch für die Neu- 
bearbeitung der Pfaff'schen Landeskunde von Hessen maßgebend; hier sind die 
verschiedenartigen Landschaften, Vogelsberg (nebst Buntsandsteinrand), 
Wetterau (nebst Taunusabhang im W und Hügelland im 80) mit dem 
Gießener Becken als gesondertem Anhang, Rhein- und Mainebene, Odenwald 
(nebst Hügelvorland im N) mit Wimpfen als Anhang und Rheinhessisches 
Hügelland (nebst Ausläufern des Pfälzer Berglandes und Rochusberg) als 
solche Individuen behandelt. Darauf folgt ein Rückblick auf „das Groß- 
Herzogtum Hessen als Ganzes" nebst Ubersichten, deren Angaben natürlich 
auch schon vorher verwertet werden können. Die Darstellungen der Land- 
schaften sind unabhängig voneinander, so daß jeder Lehrer mit der Land- 
schaft der eigenen Heimat, anschließend an die Heimatkunde, beginnen und 
dann zu den benachbarten und schließlich zu den entfernteren übergehen kann. 
Wiederholungen waren dabei nicht zu vermeiden, zumal (außer bei den An- 
Hangskapiteln) einheitlich eine stets wiederkehrende Einteilung durchgeführt 
wurde — in einem Schulbuch wohl kein Schaden. Die Anordnung der 
Landschaften hier entspricht der zeitlichen Reihenfolge, in der sie, wenigstens 
teilweise, hessisch geworden sind. Die für die erste Durchnahme auf der 
Unterstufe geeigneten Abschnitte sind wieder durch größeren Druck vor den 
für die zweite in Tertia berechneten hervorgehoben. 
Wie beim „Seydlitz" sollen auch hier die Bilder nebst ihren Erläute- 
rungen „ein integrierender Teil des Buches" sein und „Worterklärung 
durch Anschauung ersetzen"; auf sie wird daher im Buche stets hingewiesen. 
An Stelle des geschlossenen „Abrisses der Geschichte" bei Pfaff, der doch 
erst in den Oberklassen gebraucht wird (wofür dann besondere Leitfäden 
vorliegen), sind territorialgeschichtliche Bemerkungen als Erklärung der politi- 
schen Geographie und die Übersicht § 38 getreten. 
Sonst ist wohl nichts Wesentliches weggelassen, mancherlei aber hinzu- 
gefügt worden^), so daß in erhöhtem Maße gilt, was der verstorbene 
Verfasser der früheren Ausgabe sagt: 
„Bei der Fülle des Stoffes und der Beschränkung des Raumes konnte 
alles herangezogen, und manches andere mußte in gedrängte Form 
>t werden. Ja, selbst von dem aufgenommenen Stoffe wird noch 
;s zu Schulzwecken entbehrlich bleiben; aber ich hielt es hier inso- 
iir notwendig, als das Ganze dadurch eine abgerundete Form erhielt 
in Bild entstand, welches in den einfachsten, aber wichtigsten Zügen 
landschaftsgepräge, das Volks- und Staatsleben darstellt." 
Einer Rechtfertigung bedarf vielleicht die Dreiteilung des Odenwaldes 
iber der Vierteilung der früheren Ausgabe und der modernen geologischen 
?ilung (die ja übrigens hier auch angewandt wird). Veranlassung dazu gab 
bhandlung „Die Einteilung des Odenwaldes" von Riedel (in den Geogr. 
aus Hessen IV, 1908). worin die Dreiteilung orographisch begründet ist; 
nrd dort die Grenze zwischen mittlerem und südöstlichem Odenwald durch 
ing — Marbach — Ulfenbach — Eiterbach — Steinach gebildet, während hier 
ling — Gammelsbach dafür eintreten: an dieser Stelle genügt wohl ein Hin- 
auf die größere Einfachheit schon als Begründung dieser Abweichung. 
~ ^ Fortsetzung auf der 3. Umschlagseite.
	        
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