Nord a merika —
Vereinigte Staaten.
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Union ihn nicht außerordentlich beruft. Den Senat bilden je 2 Mitglieder aus jedem
Einzelstaate; alle 2 Jahr scheidet Ys desselben aus. Das Haus der Repräfen-
tauten wird alle 2 Jahr neu gewählt; die Zahl der Mitglieder richtet sich meist uach
der Bevölkerung. Für die Sitzuugszeit beziehen die Congreßmitglieder Diäten. —
Gegenstand der Berathungeu ist alles, was die gesammte Union betrifft, Ver-
Hältnisse der Einzelstaaten untereinander, Verhältnisse der Union zum Auslande, also:
Abgaben zur Deckung der Bundeskosten, Genehmigung zu etwaigen Ein- und Ausfuhr-
zölleu einzelner Staaten, Errichtung von Gerichtshöfen, Postämtern u. s. w., Anlage
von Festungen, Aushebung vou Truppen, Rüstungen zur See, Handels- und andre
Traktate mit fremden Mächten, Krieg und Friede, nötigenfalls auch Einstellung der
Habeas Corpus-Akte u. s. w.
Der Präsident der Union, der an der Spitze der vollziehenden Gewalt
steht, wird alle 4 Jahr gewählt, aber nicht durch direkte Wahl, sondern durch gewählte
Wahlmänner. Zugleich mit der Wahl der Präsidenten wird die des Vicepräsidenten
vorgenommen. Der jedesmalige Bicepräfident hat das Amt des Borsitzenden im
Senat; das Repräsentantenhans wählt sich seinen Sprecher selbst. — Der Präsident
regiert mit 5 Ministerien. Er hat zu sorgen, daß die Gesetze gehandhabt, die Be-
schlüsse des Cougresfes vollzogen werden. Er schließt nach Ermächtigung vom Senat
Traktate mit dem Auslande ab, hat von den Unterbehörden und Staatsdienern Be-
richte einzufordern, aber auch selbst über den Zustaud der Union dem Congresse Bericht
abzustatten oder, wie man sich ausdrückt, Botschaften an den Congreß zu senden, nnd
ist zugleich Oberbefehlshaber der Land- und Seemacht. Er ernennt auch die Staats-
diener, Gefaudteu und Handelsconfulu; aber in dieser Beziehung ist seit Dezennien
(besonders seit 1839) eiu Unfug und ein Nepotismus herrschend geworden, der von
einer Präsidentschaft zur andern abscheulicher wird und großes Aergernis erregt. Der
Präsident, selbst mehr oder weniger Kreatur seiner Partei, gegen die er vor der Wahl
bindende Verpflichtungen über die Vertheilung der Aemter einzugehen hat, kann jeden
Beamten, welchen er ernannt hat, auch jedeu Augenblick wieder entfernen; sobald des-
halb eilte Partei aus Ruder gelangt ist. geht sie an das „Ausfegen", indem sie alle
Aemter mit ihren Parteigenossen besetzt nnd die bisherigen Inhaber ohne weiteres fort-
schickt. Es ist natürlich dann Aufgabe der „Ausgefegten", alles aufzubieten, um bei
den Wahlen wieder die Mehrheit zu bekommen, mit einem Siege gelangt mau auch
wieder zu den Aemteru; denn — „dem Sieger gehört die Beute!" rief General Jackson
aus, und dieses Princip ist seitdem mit einer Schamlosigkeit betrieben worden, die ans
Unglaubliche grenzt. Die Zahl der Stellenjäger oder professionellen „Politiker" wird
ans weit über 90000 geschätzt, und die Bundesregierung verfügt über mehr denn 40000
besoldete Stellen die „Patronage". Die Korruption unter den Beamten ist deshalb auch
eiue ganz entsetzliche und die bei uns sprichwörtliche Korruption der russischen Beamten er-
schemt der der amerikanischen gegenüber kaum uennenswerth; denn in der Union wird der
Betrug im großen und ganz offen nnd nngeschent verübt. Daß ein Beamter gleich
andern Staatsbürgern ein rechtschaffener Mann sein, Ehr- nnd Pflichtgefühl haben,
seinen Eid halten und sein Amt gewissenhaft verwalten müsse, das ist in den Ver. St.
ein überwnndner Standpunkt, und wer ihn etwa uoch hat, ist ein olä fogy, ein zopfi¬
ger, bornirter Mensch. Die Regierung der Union wie der Einzelstaaten läuft auf ein