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Zweiter Zeitraum.
wierigen Krieg mit Spanien und verschaffte Frankreich die Graf-
schaften Artois mit Arras und Roussillon, so daß es im Süden
durchaus bis an die. Pyrenäen reichte. Gleichzeitig wurde die Ver-
mählung Ludwigs mit Maria Theresia, der Tochter Philipps IV.,
beschlossen, die aber allen Ansprüchen auf die spanische Monarchie
entsagen mußte.
Richelieu und Mazarin ermöglichten die Ausbildung einer
schrankenlosen Staatsgewalt durch Ludwig XIV.
1661
bis 1715.
2. Ludwigs XIV. Selbstregierung (1661-1715).
Zur allgemeinen Überraschung übernahm nach dem Tode Ma-
zarins Ludwig XIV. selbst die Regierung, um die er sich bisher
wenig gekümmert hatte. Er besaß ein ausgezeichnetes Gedächtnis,
einen scharfen Verstand und große Menschenkenntnis; außerdem
entfaltete er anfangs eine umermüdliche Tätigkeit. Seine hervor-
stechendsten Charakterzüge waren Stolz und Eitelkeit; nie erlaubte er
sich einen Scherz oder duldete er einen solchen in seiner Gegenwart.
Der schönste Mann des Landes, konnte er von verführerischer
Liebenswürdigkeit sein, weshalb er in den ersten Jahren sehr. beliebt
war; er konnte aber auch heftig zürnen — man sagte, seine Stirne sei
mit dem Blitze bewaffnet — und fürchtete ihn daher. Sein Haupt-
bestreben war, Frankreich zum mächtigsten und glänzendsten Staate
in Europa zu erheben. Deshalb führte er mehrere Zroberungskriege,
die namentlich die Beraubung seiner schwachen Nachbarstaaten
Deutschland und Spanien zum Zwecke hatten.
1667
bis 1668.-
a) Ludwigs XIV. Kriege,
«) Der erste Raubkrieg (1667—1668). Trotz der Bestimmung
des Pyrenäischen Friedens erhob Ludwig XIV. nach dem Tode seines
Schwiegervaters Anspruch auf die Niederlande und darüber kam
es zum Kriege. Als er die Spanier in den Niederlanden und der
Franche-Comte schlug, schlossen Holland, England und Schweden
auf Betreiben des Ratspensionärs! Johann de Witt gegen ihn die
Tripelallianz, um Frankreich nicht übermächtig werden zu lassen.
Deshalb sah sich Ludwig zum Frieden von Aachen genötigt, in dem
er einen Teil von Flandern gewann.
1 Dieser war der Gesamtvertreter von neun holländischen Städten bei den
Staaten, d.h. Ständen Hollands; er leitete die äußere Politik.