Deutsch-freisinnige Partei. 
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tere Programmpunkte sind: Abwehr aller Angriffe auf die Rechte 
der Volksvertretung, insbesondere Aufrechterhaltung der ein¬ 
jährigen Finanzperiode, der jährlichen Einnahmebewilligung, der 
Redefreiheit, Wahrung der Rechte des Volkes und Erhaltung des 
geheimen, allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes, 
Sicherung der Wahlfreiheit, insbesondere auch durch Bewilligung 
von Diäten (vgl. jetzt Gesetz vom 2\. Mai H.906), preß-, Ver- 
sammlungs- und Vereinsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetze 
ohne Ansehen der Person und der Partei; volle Gewissens- und 
Religionsfreiheit, gesetzliche Regelung des Verhältnisses zwischen 
Staat und Religionsgesellschaften; Förderung der Volkswohl¬ 
fahrt auf Grund der bestehenden Gesellschaftsordnung; Eintreten 
für alle auf Hebung der Arbeiterklasse zielenden Bestrebungen, 
hervorgehoben wird die Bekämpfung des Staatssozialismus, 
sowie der auf Bevormundung und Fesselung des Erwerbslebens, 
der Gewerbefreiheit und der Freizügigkeit gerichteten Maßregeln. 
Man sieht hier leicht, daß alte Schlagwörter meist ohne innere 
Kraft die Hauptrolle spielen. Das Zusammenwirken zwischen 
Regierung und Volksvertretung ist ein selbstverständliches 
Postulat aller Parteien. Die Forderung eines Reichsministeriums 
ist mit unseren verfassungsmäßigen Zuständen schwer vereinbar und 
auch im höchsten Grade unerwünscht, weil dadurch der föderalisti¬ 
sche Charakter unseres Reiches erheblich gefährdet sein würde. 
Praktisch-politisch ist es unmöglich durchzuführen, da die Einzel- 
staaten sich zu einem solchen Reichsministerium niemals hergeben 
würden. Die Forderung des jährlichen Einnahmebewilligungs¬ 
rechtes ist ebenfalls utopisch und mit praktisch-politischen Prin¬ 
zipien nicht vereinbar, denn das Parlament hat lediglich ein 
Ausgabebewilligungsrecht, wie die ganze Literatur über das 
Budgetrecht festgestellt hat. Die Forderung der Gleichheit vor 
dem Gesetze ohne Ansehen der Personen und der Parteien ist ein 
längst im Prinzip durchgeführtes allgemeines Postulat aller 
Parteien, ebenso die Preß-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, 
obwohl hier im einzelnen gewiß noch große Mängel vorliegen. 
Das Programm der deutsch-freisinnigen Partei geht auf die 
Einzelheiten, auf die es gerade ankommt, nicht ein. Gegenüber 
derArbeiterbewegung steht sie inwirklichkeit auf dem Standpunkte 
des guten beschützen-wollenden Bürgertums, das das organisierte 
Proletariat aber nicht als gleichberechtigt anerkennt. Noch 
immer bestimmt durch die Manchester-Doktrin, ist die deutsch-
	        
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