Kurze Geschichte der Rheinpfalz.
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gefronte Sohn Alexanders, Rupert, wurde Domherr zu Straßburg, und
Georg, der drittgefrorne Sohn Alexanders, ward Domherr zu Trier und
Köln (si 16. Juni vor 1537).
8 26. Ludwig II (1514 — 1532) heirathete 1525 Elisabeth, des
Landgrafen Wilhelm des Aelteren von Hessen Tochter, die ihm einen Sohn,
Wolsgang, und eine Tochter, Christine (ft 1534), gebar. Da Ludwig II
wider Erwarten früh, am 3. Dezember 1532, starb, so folgte ihm in der
Herrschaft sein sechsjähriger Sohn
8 27. Wolsgang (1532 — 1569) unter der Vormundschaft seines
Oheims Rupert, der 1532 als Straßburger Domherr dem geistlichen Stande
entsagte, zur lutherischen Lehre überging und sich 1537 mit Ursula, einer
Tochter des Wild- und Rheingrafen Johann TH zu Kyrburg, verehelichte.
Nachdem Wolfgang 1543 mündig geworden war, überließ er seinem Oheim
Rupert die Grafschaft Veldenz und dazu Lautereck'und Lützelstein.
Die Linie Ruperts, Pfalz-Simmern-Zweibrücken zu Veldenz ge¬
nannt, setzte sich durch vier Generationen, nämlich Rupert (1532—1544),
Georg Johann (1544—1592), Georg Gustav (1592—1634) und Leo¬
pold Ludwig (1634—1694) fort, worauf das Gesammtgebiet dieser Linie
auf die von Wolfgang gegründete Linie Pfalz-Simmern-Zweibrücken
zu Zweibrücken überging.
An Wolfgang, einen eifrigen Bekenner der lutherischen Lehre, siel
1559 kraft eines Testamentes, welches Kurfürst Ott Heinrich am 30. Juni
1557 gemacht hatte, Pfalz-Neuburg und Sulzbach mit der Verpflicht¬
ung, in diesen Ländern die lutherische Confession zu schützen. Der über¬
nommenen Pflicht eingedenk stiftete Wolf gang 1559 zu Lauin gen ein
lutherisches Gymnasium und verlegte in demselben Jahre die prote¬
stantische Klosterschule von Hornbach nach Zweibrücken, wo sie in
der Folge zu einem Gymnasium heranblühte. Im Jahre 1566 zog Wolf¬
gang mit seinem Sohne Ludwig Philipp dem Kaiser Maximilian II
gegen Soliman II zu Hilfe und errichtete nach der Heimkehr am 18. Au¬
gust 1568 eine Fideicommißdisposition, der zufolge die beiden Fürsten-
thümer Zweibrückeu und Neuburg fortan nach dein Gesetze der Primo¬
genitur regiert werden und die den nachgebornen Prinzen zur Nutznießung
überwiesenen Güter mit dem einen und dem andern Fürstenthume unzer¬
trennlich verbunden bleiben sollten. Zu Anfang des Jahres 1569 zog
Wolf gang den Hugenotten (Calvinisten) in Frankreich zu Hilfe, erlag
aber in dem französischen Dorfe Nessoun in Limousin am 11. Juni 1569
den gewaltigen Strapazen, welchen er sich an der Spitze seiiteö Heeres un¬
terzogen hatte. Seine Leiche ward 1571 in Meisenheim beigesetzt. Gemäß
der Fideicommißdisposition vom 18. August 1568 wurde die Verlassen¬
schaft Wolfgangs im Jahre 1569 von den fünf Söhnen folgendermaßen in
Besitz genommen:
Philipp Ludwig — erhielt Neu bürg.
Johann •— erhielt Zweibrücken.
Otto Heinrich — erhielt Sulzb ach unter Oberhoheit von Neuburg.
Friedrich — erhielt Vohenstrauß unter Oberhoheit von Neuburg.
Karl — erhielt Birken selb unter Oberhoheit von Zweibrücken.
Von diesen fünf Brüdern starben zwei kinderlos, Friedrich von
Vohenstrauß im Jahre 1597, und Otto Heinrich von Sulzbach im
Jahre 1604; ihre Länder fielen, wie in: Voraus bestimmt worden war, an
Neuburg. Die Linie Zweibrücken, welche Johann gründete, pflanzte
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