33. Friedrich Wilhelm III.
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und ungebeugt hielt sich Kolberg, von Schills Husaren und dem Bürger
Nettelbeck (iehe Mittelstufe), dann von dem Major Gneisenau ver—
teidigt, bis zum Abschluß des Waffenstillstands.
8. Teurer Friede. Der
Friede zu Tilsit (1807) kostete dem
Könige die Hälfte seines Reiches. Es
blieben ihm nur Pommern, Schle—
sien, Brandenburg östlich von der
Elbe, Ostpreußen und ein kleines
Stück von Westpreußen. 90 Millio—
nen Mark Kriegssteuern hatte das
ausgesogene Land aufzubringen. Bis
das Geld gezahlt war, mußten fran⸗
zösische Heere von dem preußischen
Burger und Bauer erhalten werden.
Um jsedoch die Kränkung für den König
vollstͤndig zu machen, ließ Napoleon
in der Friedensurkunde ausdrücklich be⸗
merken, daß er ihm nur „aus Achtung
für den Kaiser Alexander von Ruß—
land“ einen Teil der eroberten Län⸗
Echu der zurückgebe.
4. Friedrich Vilhelm III. als Landesvater. Friedrich Wilhelm III.
hatte eine hohe, königliche Gestalt, ein edles Antlitz voll Ernst und Milde,
inen festen und klaren Blick. Seit den Tagen des öffentlichen Unglücks
und besonders seit dem Tode seiner Luise lag ein Zug der Wehmut in
seinen Mienen. Wenn er im schlichten, blauen Oberrock und in einfacher
Landwehrmütze ohne Begleitung unter den Einwohnern Potsdams gemütlich
uf und ab ging, würdevoll und sichern Schrittes, sah man in ihm trotz
aller Einfachheit den König. Seine stille, gemütliche, geregelte und mäßige
Scbensweise erhieli ihn bei kräftiger Gesundheit bis in das späte Alter.
Seine Tafel, sein Wohnhaus waren die eines wohlhabenden Privatmannes.
Bei seiner Rückkehr nach Berlin 1809 wünschte man, er möchte des Abends
im Theater erscheinen, weil das Volk seinen geliebten König gern sehen wollte.
Er aber erwiderte: „Mein erster Gang in Berlin ist in die Kirche. Gott
die Ehre und den Dank!“ So dankbar wie gegen Gott war er auch gegen
aͤlle die, welche ihm jemals Liebe erwiesen hatten.
Im Vertrauen auf Gott unternahm es Friedrich Wilhelm schon mitten
in der Zeit der größten Drangsale, heilsame Verbesserungen in seinem Staate
durchzuführen. Der Bauernstand war damals noch erbunterthänig, d. h. der
Bauer war nicht selber Besiher von Grund und Boden, sondern hatte ihn
nur zum Nießbrauch und mußte dem Gutsherrn dafür schwere Frohndienste
und Abgaben leisten. Diese Erbunterthänigkeit hob der König auf und ver—
Abnele die Wlosung der persönlichen Dienste und der Abgaben an die
Gulsherrschaft. So wurden die Landleute freie Eigentümer ihrer Acker.
Die Stadigemeinden erhielten das Recht, den Magistrat aus ihrer Mitte zu
wählen, Sladwerordneten-Versammlungen zu bilden und ihr Vermögen und
alle städtischen Angelegenheiten selbst zu verwalten.
In Kriegs-Angelegenheiten half dem Könige der treffliche General
Scharnhorst. Von ihm ging der Rat aus, daß jeder preußische Mann,
denn er inen gesunden und starken Körper habe, im Heere dienen solle. Man