Full text: [Teil 5 (Oberstufe, 2. Abteilung), [Schülerband]] (Teil 5 (Oberstufe, 2. Abteilung), [Schülerband])

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Frage vor, ob er sich von ihr scheiden lassen könne, worauf sie sagten, 
das könne er wohl, sie wollten es ihm aber nicht geraten haben; sie 
sähen es für gut an, daß er seine Gemahlin auf ein Schloß setze und 
einschließe bis an ihren Tod. 
Um dem Zorne ihres Gemahles zu entgehen, beschloß die Kurfürstin, 
aus Berlin zu entfliehen. Sie wandte sich deshalb an ihren Oheim, den 
Kurfürsten Johann den Beständigen von Sachsen, und bat ihn um 
Aufnahme in sein Land. Johann sagte ihr diese zu, und sie traf 
alle Vorbereitungen zur Flucht. Eines Abends verabschiedete sie sich 
von ihrem Hofstaate, wie sie es gewöhnlich that, wenn sie sich zur 
Ruhe begeben wollte. Sie verließ aber, begleitet von einem treuen 
Edelmanne und einigen Fräulein, heimlich das Schloß, ohne daß 
die Wächter ihrer gewahr wurden, ließ sich von ihrem Begleiter durch 
einen Wassergraben tragen und bestieg einen Leiterwagen, auf dem 
sie in der Richtung gegen das Kurfürstentum Sachsen davonfuhr. Allein 
die Flucht ging nicht ohne beängstigende Hindernisse von statten. 
Besonders bedenklich wurde das Gelingen, als sich ein Rad schadhaft 
erwies. Die fromme Frau fiel auf die Kniee und bat Gott flehentlich 
um Hilfe. Sie nahm darauf ihren Schleier und ihr Busentuch und 
ließ damit das Rad befestigen. Die Fahrt ging nun glücklich weiter, 
und die Flüchtigen gelangten über die sächsische Grenze. Kurfürst 
Johann nahm Elisabeth freundlich auf und wies ihr das Schloß 
Lichtenburg bei Prettin als Wohnsitz an. Dort lebte sie im Verkehre 
mit den Reformatoren bis zum Tode ihres Gemahles, der keine Schritte 
that, sie wiederzuerlangen. 
Joachim beharrte im katholischen Glauben bis an sein Ende; er 
nötigle sogar seinen Söhnen die schriftliche Erklärung ab, daß sie des 
Vaters Grundsätze auch als die ihrigen anerkennen und für immer 
darin bleiben wollten. Vor dem Landtage mußten die beiden Prinzen 
dies erklären und eine Urkunde darüber unterschreiben. Ein Jahr 
darauf starb Joachim. 
Vor seinem Tode hatte er, wiewohl es gegen das Hausgesetz war, 
die Marken unter seine beiden Söhne geteilt, falls diese nicht gemeinsam 
regieren wollten. Sie zogen die Teilung vor. Joachim I. bekam 
die Altmark, die Priegnitz, die Mittelmark und die Uckermark mit der 
Kurwürde, Johann die Neumark, das Land Sternberg, das Fürstentum 
Krossen, die Herrschaften Kottbus und Peitz. 
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