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314. Die deutsche Arbeiterversicherung.
Die Hauptbegründer und Förderer der deutschen Arbeiter
versicherung sind zumeist, voran Kaiser Wilhelm I. und sein Kanzler,
schon aus dem Leben geschieden. So raschlebig ist die Zeit, so
kurzlebig der Mensch. Ihr Werk aber hat sie, wie der Dom seine
Baumeister, überlebt. Weithin sichtbar ragt es empor, ein Wahr
zeichen unserer Zeit für fernere Jahrhunderte. Wohl werden Teile
angebaut, Teile verändert werden, aber verschwinden wird das Werk
erst mit dem deutschen Volke.
1. Die Krankenversiceherung
Wenn früher der Familienvater oder die Stütze alter Eltern
auch nur wenige Tage krank darniederlag, pflegte eine andauernde
Geldverlegenheit zu folgen, die oft dazu zwang, das Notwendigste
zu verkaufen. setzt ist dieses Auberste abgewandt. Durch das
Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 wurden alle Arbeiter, Arbeiterinnen
und Beamten, die in gewerblichen Betrieben beschäftigt sind und
nicht mehr als 2000 M verdienen, gezwungen, einer Krankenkasse
beizutreten. Ein Drittel der Beitrãge hat der Arbeitgeber, 2wei
Drittel der Arbeiter zu zahlen.
Die Krankenkassen gewähren vom Beginn der Krankheit freie
ãrztliche Behandlung und Arznei und vom dritten Tage nach der
Erkrankung an mindestens die Hälfte des Tagelohnes als Kranken-
geld. Sie kõnnen den Erkrankten aber auch in einem Krankenhause
verpflegen lassen und zahlen dann seiner Familie die Hälfte des
Krankengeldes als Unterstützung. Die Dauer der Unterstützung be
trãägt 26 Wochen, kann aber von den Krankenkassen bis zu einem
Jahre verlängert werden. Bei Todesfãllen zahlt die Kasse ein Sterbe-
geld. Sie kann auch den Familienangehörigen ihrer Mitglieder freie
ãrztliche Behandlung und Arznei und beim Tode der Ehefrau oder
eines Kindes ein Sterbegeld gewähren. Neben der Sorge um den Ver-
lust und die Wiedererlangung der Gesundheit steht also nicht mehr
das Gespenst des Ruins der Familie.
Seit dem Jahre 1885 sind bis Ende 1901 ausgegeben worden:
an Krankengeld B325 Millionen M
an Arzt-, Heilmittel, Anstaltspflegekosten usw. 4248 25
an Sterbegelde. 67 22
zusammen 1840 Millionen M.
Wieviel Hilfe konnte mit so groben Mitteln gebracht werden!
Die Zahl der auf Grund des Kranken- Versicherungsgesetzes Ent-
schãdigten betrug im Jahre 1901 rund 3,5 Millionen. Gegen Krankheit
versichert sind zurzeit etwa I10 Millionen Personen.
2. Die Unfallvyersieherung.
Die Unfallversicherung hat den Zweck, alle Arbeiter und Be—
amten in Bergwerken, Fabriken, Werften, Baugewerben und Fuhr—