Full text: Lesebuch für die Oberklassen der katholischen Volksschulen Niedersachsens

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314. Die deutsche Arbeiterversicherung. 
Die Hauptbegründer und Förderer der deutschen Arbeiter 
versicherung sind zumeist, voran Kaiser Wilhelm I. und sein Kanzler, 
schon aus dem Leben geschieden. So raschlebig ist die Zeit, so 
kurzlebig der Mensch. Ihr Werk aber hat sie, wie der Dom seine 
Baumeister, überlebt. Weithin sichtbar ragt es empor, ein Wahr 
zeichen unserer Zeit für fernere Jahrhunderte. Wohl werden Teile 
angebaut, Teile verändert werden, aber verschwinden wird das Werk 
erst mit dem deutschen Volke. 
1. Die Krankenversiceherung 
Wenn früher der Familienvater oder die Stütze alter Eltern 
auch nur wenige Tage krank darniederlag, pflegte eine andauernde 
Geldverlegenheit zu folgen, die oft dazu zwang, das Notwendigste 
zu verkaufen. setzt ist dieses Auberste abgewandt. Durch das 
Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 wurden alle Arbeiter, Arbeiterinnen 
und Beamten, die in gewerblichen Betrieben beschäftigt sind und 
nicht mehr als 2000 M verdienen, gezwungen, einer Krankenkasse 
beizutreten. Ein Drittel der Beitrãge hat der Arbeitgeber, 2wei 
Drittel der Arbeiter zu zahlen. 
Die Krankenkassen gewähren vom Beginn der Krankheit freie 
ãrztliche Behandlung und Arznei und vom dritten Tage nach der 
Erkrankung an mindestens die Hälfte des Tagelohnes als Kranken- 
geld. Sie kõnnen den Erkrankten aber auch in einem Krankenhause 
verpflegen lassen und zahlen dann seiner Familie die Hälfte des 
Krankengeldes als Unterstützung. Die Dauer der Unterstützung be 
trãägt 26 Wochen, kann aber von den Krankenkassen bis zu einem 
Jahre verlängert werden. Bei Todesfãllen zahlt die Kasse ein Sterbe- 
geld. Sie kann auch den Familienangehörigen ihrer Mitglieder freie 
ãrztliche Behandlung und Arznei und beim Tode der Ehefrau oder 
eines Kindes ein Sterbegeld gewähren. Neben der Sorge um den Ver- 
lust und die Wiedererlangung der Gesundheit steht also nicht mehr 
das Gespenst des Ruins der Familie. 
Seit dem Jahre 1885 sind bis Ende 1901 ausgegeben worden: 
an Krankengeld B325 Millionen M 
an Arzt-, Heilmittel, Anstaltspflegekosten usw. 4248 25 
an Sterbegelde. 67 22 
zusammen 1840 Millionen M. 
Wieviel Hilfe konnte mit so groben Mitteln gebracht werden! 
Die Zahl der auf Grund des Kranken- Versicherungsgesetzes Ent- 
schãdigten betrug im Jahre 1901 rund 3,5 Millionen. Gegen Krankheit 
versichert sind zurzeit etwa I10 Millionen Personen. 
2. Die Unfallvyersieherung. 
Die Unfallversicherung hat den Zweck, alle Arbeiter und Be— 
amten in Bergwerken, Fabriken, Werften, Baugewerben und Fuhr—
	        
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