Full text: Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern (Teil 1)

81 
in Frankfurt a. M. statt. Beabsichtigte der deutsche König, die Kaiser¬ 
krone zu erwerben, so mußte er nach Rom ziehen, nur der Papst 
war berechtigt, Salbung und Krönung zum römischen Kaiser deutscher 
Nation zu vollziehen. Der neue König wurde stets als Franke an¬ 
gesehen. gleichviel, welchem Stamm er entsprossen sein mochte. Er 
leistete dem Reiche den Eid. ,daß er Recht stärken, Unrecht kränken 
und des Reiches Ehre und Wohlfahrt nach allem Vermögen vertreten 
wolle.' Er nahm darauf den Huldigungseid von den Fürsten ent¬ 
gegen. denen er die Sehen des Reiches bestätigte oder von neuem 
verlieh. Zum Königsschmucke gehörten Mantel, Krone, Scepter und^A-r^ 
Schwert, Armspangen und Ring, Lanze, Kreuz und Reichsapfel. 
Diese Abzeigen der Königswürde wurden in späterer Zeit auf festen 
Burgen (Hammerstein, Trifels) aufbewahrt. 
,Der König war der Hort aller Schwachen. Gewährleister der^Jas^ 
Standesrechte und des Besitzes; er übte den Landfrieden und schirmte die, Königs, 
welche ihre Beschäftigung zu weiten Reifen nötigte und sie der Habgier 
der mancherlei Gewalthaber im Reiche aussetzte. Mit dem Kaisertums 
war die Schutzherrschaft über die Kirche verbunden. Wie des Königs 
Schutz Habe und Person der Reichsgenossen sicherte, so bedeutete Ent¬ 
ziehung des Schutzes, Verlust der königlichen Gnade, ihre Auslieferung 
an allerlei Gewaltthat/ Wie zur Zeit Karls des Großen war der König 
oberster Gerichtsherr wie auch oberster Leiter des Kriegswesens. Auch 
der Hofdienst veränderte sich nicht wesentlich. Er gliederte sich wie früher 
nach den vier Erzämtern des Truchsessen, des Schenken, des Käm-- 
merers und des Marschalls. Bei feierlichen Gelegenheiten trug wohl 
ein fremder Fürst als Vasall des Königs diesem das Schwert vor. 
Seit den Zeiten Ottos d. Gr. bestand eine Hofkapelle, deren Aus- 
bitdung das Werk des großen Erzbischofs Bruno, des Bruders vonraPeUc' 
Otto I. war. In diese wurden junge Geistliche aufgenommen, die 
sich durch Bildung und Einsicht auszeichneten; man nannte sie Hof- 
fapläne. Sie empfingen durch ihren Vorsitzenden, den Kanzler, viel¬ 
seitige Belehrung in weltlichen und geistlichen Dingen; sie hatten unter 
seiner Leitung die Schriftstücke und Briefe anzufertigen, die für den 
König und den Reichstag bestimmt waren. Für Urkunden und ähn¬ 
liche Arbeiten lagen bestimmte Formulare vor. nach denen die Kapläne 
sich richten mußten. Aus den Reihen der Hofkapläne nahm der 
König gern die Männer, denen er wichtige Bistümer anvertrauen 
wollte. Sie waren in feine Staatskunst vollständig eingeweiht, und 
Deutsche Kulturgeschichte. L 2te Aufl. ß
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.