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von Inseln und Jnselchen zwischen der Norderelbe und den
Armen der Süderelbe, Reiherstieg und Köhlbrand mit ihren
Verzweigungen, bilden einen besonderen Verwaltuugs-Bezirk,
den der Landherrenschaft der Marschlande. Es gehören dazu:
1. Moorfleth, 2. Allermöhe, beide zusammen Billwärder an der
Elbe genannt, 3. Reitbrook, 4. Ochsenwärder, 5. Spadenland,
6. Tatenberg, 7. Moorwärder, 8. Billwärder an der Bille,
9. Moorburg, 10. Finkenwärder, 11. die Inseln Mühlenwärder,
Waltershof, Dradenan und Pagensand.
38.
Die Geestlande.
Die Landherrenschaft der Geestlande, des hochgelegenen,
trockenen Landes, umfaßt den Streifen hamburgischen Land-
gebietes, welcher sich an die Stadtteile Eppendorf und Winter-
Hude nach Norden hin anschließt, und vier in Holstein getrennt
liegende Stücke, die in der Nähe der Alster und der Lübecker
Bahn zu finden sind. Hamburg hatte, wie wir wissen, vor
Jahrhunderten die Absicht, die Alster schiffbar zu machen und
mit dem Flufse Lübecks durch einen Kanal zu verbinden, um
auf diese Weise eine ungestörte Schiffahrt mit der Schwester-
stadt herzustellen. Es suchte daher im Flußgebiet der Alster so
viel Land als möglich zu erwerben. Nun waren holsteinische
Ritter und Grafen öfters in Geldnot. Sie wandten sich ent-
weder an reiche Hamburger Handelsherren, an die Hamburger
Klöster oder an den Rat unserer Stadt und verpfändeten oder
verkauften Landgebiete und Ortschaften. Manches verpfändete Stück
wurde nicht wieder eingelöst. So kamen vor ungefähr 450 Jahren
unsere Geestlande in Hamburger Hände. Die vier getrennt
liegenden Stücke derselben hatten bemerkenswerten Waldreichtum,
wovon ihre sieben Dorfschaften fchon in jener Zeit den Namen
Walddörfer erhielten. Sie heißen: I.Farmsen und Berne, 2. Volks-
dorf, 3. Wohldorf uud Ohlstedt, 4. Groß-Hansdors und Schmalenbeck.
Bekannter als jene sind den meisten Hamburgern die Dörfer
desjenigen Stückes der Geestlande, welches sich an das Stadt-