Full text: Klasse 6 (fünftes Schuljahr) (Teil 4, [Schülerband])

Vierter Zeitraum - § 35. Die Grundlegung des Kaisertums durch Augustus. 99 
„latinische“ Recht (s. o. § 7 II. i,b.S. 23) wird einzelnen Gemein¬ 
den verliehen. Endlich konnte auch von einzelnen Personen das 
Bürgerrecht erworben werden (Apostelgesch. 22, 28). e) Die 
Provinzen sind teils senatorische (friedliche), teils kaiser¬ 
liche (deren Sicherung ein Heer erfordert). Kaiserlich waren 
Gallien, das jenseitige Spanien, Illyricum, Dalmatien, Cilicien, 
Syrien. In Egypten, Noricum u. a. war der Kaiser als Nach¬ 
folger der alten Könige Landesherr und setzte dort Prokura¬ 
toren (Landpfleger) ein. Die Statthalter (in den senatorischen 
Provinzen Prokonsuln, in den kaiserlichen Proprätoren), mit 
militärischer, administrativer und richterlicher Machtbefugnis 
ausgerüstet, werden besoldet, die Provinzbewohner gegen Be¬ 
drückung durch strenge Überwachung geschützt, f) Sorge für 
den Verkehr durch Strassenbauten (Brennerstrasse) und An¬ 
legung einer Reichspost zur Beförderung von kaiserlichen Be¬ 
amten und Vermittelung amtlicher Befehle. 
Die Gestaltung des römischen Reichs durch Augustus 
ein für Jahrhunderte festgefügter Bau! 
III. Beseitigung der Notstände, a) Wirt¬ 
schaftlich. Ausser der von Cäsar begonnenen Ansiedlung 
der Ärmeren in Pflanzstädten auch Verleihung von Steuer¬ 
freiheit u. a. 
b) Sittlich. Gesetze gegen Verschwendung, Ehebruch; Be¬ 
förderung der Eheschliessung. Belebung der Gottesfurcht. Auch 
die Litteratur für sittliche Zwecke dienstbar gemacht (Horaz). 
IV. Grenzschutz, i) Im W. 19 v. Chr. Unterwerfung 
der Asturer und Kantabrer im NW. Spaniens durch 
Agrippa. 2) Im O.: Die Part her müssen 20 v. Chr. die 
Adler und Gefangenen der Legionen des Crassus wieder 
herausgeben. 3) Im N.: Tiberius und Drusus, Augusts 
Stiefsöhne, unterwerfen 15 v. Chr. die (keltischen) Alpenvölker 
bis zur Donau. Raetia, Vindelicia, Noricum Pro¬ 
vinzen. Dazu 9 v. Chr. Pannonien durch Tiberius. 4) Im 
NW.: 12—9 v. Chr. 4 Züge des Drusus ins nordwestliche 
Germanien (gegen Brukterer, Sigambrer, Chatten, Cherusker) 
teils zur See durch Ems und Weser, teils zu Lande bis zur 
Elbe, wo Drusus der von einer germanischen weisen Frau 
(„Wola“) vorherverkündete Tod ereilt. Anlage von Festungen 
am Rhein (Entstehung der Rheinstädte) und der Festung Aliso 
an der Lippe. Tiberius, sein Nachfolger, gewinnt durch 
treulose römische Staatskunst den Nordwesten Germaniens 
der römischen Herrschaft. Der Übermut des römischen Statt¬ 
halters Quintilius Varus ruft 9 n. Chr. eine Empörung der 
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15 v. Chr. 
12- 9 
v. Chr. 
9 n. Chr.
	        
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