Vierter Zeitraum - § 35. Die Grundlegung des Kaisertums durch Augustus. 99
„latinische“ Recht (s. o. § 7 II. i,b.S. 23) wird einzelnen Gemein¬
den verliehen. Endlich konnte auch von einzelnen Personen das
Bürgerrecht erworben werden (Apostelgesch. 22, 28). e) Die
Provinzen sind teils senatorische (friedliche), teils kaiser¬
liche (deren Sicherung ein Heer erfordert). Kaiserlich waren
Gallien, das jenseitige Spanien, Illyricum, Dalmatien, Cilicien,
Syrien. In Egypten, Noricum u. a. war der Kaiser als Nach¬
folger der alten Könige Landesherr und setzte dort Prokura¬
toren (Landpfleger) ein. Die Statthalter (in den senatorischen
Provinzen Prokonsuln, in den kaiserlichen Proprätoren), mit
militärischer, administrativer und richterlicher Machtbefugnis
ausgerüstet, werden besoldet, die Provinzbewohner gegen Be¬
drückung durch strenge Überwachung geschützt, f) Sorge für
den Verkehr durch Strassenbauten (Brennerstrasse) und An¬
legung einer Reichspost zur Beförderung von kaiserlichen Be¬
amten und Vermittelung amtlicher Befehle.
Die Gestaltung des römischen Reichs durch Augustus
ein für Jahrhunderte festgefügter Bau!
III. Beseitigung der Notstände, a) Wirt¬
schaftlich. Ausser der von Cäsar begonnenen Ansiedlung
der Ärmeren in Pflanzstädten auch Verleihung von Steuer¬
freiheit u. a.
b) Sittlich. Gesetze gegen Verschwendung, Ehebruch; Be¬
förderung der Eheschliessung. Belebung der Gottesfurcht. Auch
die Litteratur für sittliche Zwecke dienstbar gemacht (Horaz).
IV. Grenzschutz, i) Im W. 19 v. Chr. Unterwerfung
der Asturer und Kantabrer im NW. Spaniens durch
Agrippa. 2) Im O.: Die Part her müssen 20 v. Chr. die
Adler und Gefangenen der Legionen des Crassus wieder
herausgeben. 3) Im N.: Tiberius und Drusus, Augusts
Stiefsöhne, unterwerfen 15 v. Chr. die (keltischen) Alpenvölker
bis zur Donau. Raetia, Vindelicia, Noricum Pro¬
vinzen. Dazu 9 v. Chr. Pannonien durch Tiberius. 4) Im
NW.: 12—9 v. Chr. 4 Züge des Drusus ins nordwestliche
Germanien (gegen Brukterer, Sigambrer, Chatten, Cherusker)
teils zur See durch Ems und Weser, teils zu Lande bis zur
Elbe, wo Drusus der von einer germanischen weisen Frau
(„Wola“) vorherverkündete Tod ereilt. Anlage von Festungen
am Rhein (Entstehung der Rheinstädte) und der Festung Aliso
an der Lippe. Tiberius, sein Nachfolger, gewinnt durch
treulose römische Staatskunst den Nordwesten Germaniens
der römischen Herrschaft. Der Übermut des römischen Statt¬
halters Quintilius Varus ruft 9 n. Chr. eine Empörung der
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15 v. Chr.
12- 9
v. Chr.
9 n. Chr.