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Beifpiel.
Tagelöhnerrechnung
für den Bauerhofbesitzer Winkler in Adlersdorf
von F. Bringer, Wiesenbauer.
1873
8. Septbr.
22. ⸗
29. ⸗—
5. Oltbr.
13.—
3 Mann, jeder 4 Tage, à 1,25 Mk..
4 Mann, jeder 6 Tage, à 1,40 Mk..
10 Mann, jeder 5 Tage, à 1,80 Mk..
8 Mann, jeder 6 Tage, à 1,10 Mk..
7 Mann, jeder 83 Tage, à 0,75 Mk..
Summa
Vorfstehende Summe ist richtig bezahlt
Adlersdorf, Bringer,
b. 20. Oktbr. 1873. Wiesenbauer.
mi. vf
15 —
33160
658 —
52 80
15 75
1821 15
Bemerkung. Noch kürzer lautet die Quittung: Zahlung dankend er⸗
halten, oder auch pour acquit (sprich pur akih) d. h. für den Empfang.
2. Quittungen.
Eine Quittung ist eine Bescheinigung über die Bezahlung einer
Schuld. Bei Rechnungen wird die Quittung in der oben angegebenen
Weise unmittelbar unter die Rechnung geschrieben. — Eine vollständige
Quittung muß enthalten:
i) die empfangene Summe in Ziffern und Buchstaben;
2) die Angabe, wofuͤr die Summe gezahlt worden ist;
39 den Raͤmen des Zahlenden oder der zahlenden Kaffe;
4) Zeit und Ort der Ausstellung;
59 den Namen des Empfängers.
Iff eine Quittung verloren gegangen, so wird auf Verlangen eine
zweite ausgestellt, in derselben jedoch ausdrücklich bemerkt, daß uͤber die
Arhallene Summe zum zweiten male quittiert worden ist.
Beispiele.
4
— 135 Mk. *
geschrieben „Ein Hundert fünfunddreißig Mark“ Gehalt für ben Mo⸗
nat September d. J. sind mir heute aus der Stadthaupttasse hierselbst
richtig ausgezahlt worden, was ich hiermit bescheinige.
Rummelsburg, den 1. Oltober 1873.
Leißmann, Lehrer.