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Beifpiel. 
Tagelöhnerrechnung 
für den Bauerhofbesitzer Winkler in Adlersdorf 
von F. Bringer, Wiesenbauer. 
1873 
8. Septbr. 
22. ⸗ 
29. ⸗— 
5. Oltbr. 
13.— 
3 Mann, jeder 4 Tage, à 1,25 Mk.. 
4 Mann, jeder 6 Tage, à 1,40 Mk.. 
10 Mann, jeder 5 Tage, à 1,80 Mk.. 
8 Mann, jeder 6 Tage, à 1,10 Mk.. 
7 Mann, jeder 83 Tage, à 0,75 Mk.. 
Summa 
Vorfstehende Summe ist richtig bezahlt 
Adlersdorf, Bringer, 
b. 20. Oktbr. 1873. Wiesenbauer. 
mi. vf 
15 — 
33160 
658 — 
52 80 
15 75 
1821 15 
Bemerkung. Noch kürzer lautet die Quittung: Zahlung dankend er⸗ 
halten, oder auch pour acquit (sprich pur akih) d. h. für den Empfang. 
2. Quittungen. 
Eine Quittung ist eine Bescheinigung über die Bezahlung einer 
Schuld. Bei Rechnungen wird die Quittung in der oben angegebenen 
Weise unmittelbar unter die Rechnung geschrieben. — Eine vollständige 
Quittung muß enthalten: 
i) die empfangene Summe in Ziffern und Buchstaben; 
2) die Angabe, wofuͤr die Summe gezahlt worden ist; 
39 den Raͤmen des Zahlenden oder der zahlenden Kaffe; 
4) Zeit und Ort der Ausstellung; 
59 den Namen des Empfängers. 
Iff eine Quittung verloren gegangen, so wird auf Verlangen eine 
zweite ausgestellt, in derselben jedoch ausdrücklich bemerkt, daß uͤber die 
Arhallene Summe zum zweiten male quittiert worden ist. 
Beispiele. 
4 
— 135 Mk. * 
geschrieben „Ein Hundert fünfunddreißig Mark“ Gehalt für ben Mo⸗ 
nat September d. J. sind mir heute aus der Stadthaupttasse hierselbst 
richtig ausgezahlt worden, was ich hiermit bescheinige. 
Rummelsburg, den 1. Oltober 1873. 
Leißmann, Lehrer.
	        
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