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(de ambitu), wegen Verletzung der Volksfreiheit und wegen Staats- 
verrätherei (de ma)e8late) und wegen Veruntreuung von Staatsgeldern 
(de peculatu) zu untersuchen hatten. Daher blieben wegen vermehrter 
Geschäfte die Prätoren, deren Zahl seit 197 auf sechs bestimmt war, 
während ihres Amtsjahres in der Stadt und gingen erst nach demselben 
als Propratoren zur Verwaltung ihrer, gewöhnlich durchs Loos ertheilten 
Provinzen ab. Obgleich durch die ungeheuere Vergrößerung der Macht 
in der wesentlichen Form der römischen Verfassung, die eigentlich nur 
für die Stadt Rom bestimmt war, nichts geändert worden war, so 
hatte sie doch einen ganz andern Geist erhalten, d. h. der Senat oder 
das Regierungscollegium, dessen Macht zu einer fast unbeschrankten 
Herrschaft gestiegen war, handelte seit dem Anfänge der punischen 
Kriege nach andern Grundsätzen, als früher. Habsucht und Herrsch¬ 
begierde leiteten alle seine Unternehmungen. Die in Rom aufgehäuften 
Schätze aus den unterjochten Ländern reizte die Volks- und Kriegs¬ 
häupter zu immer neuen Kriegen, und Reichthum wurde zugleich das 
Mittel zur Erwerbung hoher Ehrenstellen und zu der einträglichen Ver¬ 
waltung von Provinzen. Das Volk aber, in dessen Händen das 
Wahlrecht war, wurde käuflich, und ohne Bestechung erhielt selten 
einer eine hohe Staatswürde. Das Volk hatte sich dem übermächtigen 
Senat unterworfen, dessen Ansehen auf die Meinung von seinem größern 
Verdienst sich gründete, und da jeder Bürger durch seine Verdienste 
und Bemühungen in dieses Collegium gelangen konnte, so war auch 
der Schein von einem ausschließenden Anspruch irgend einer Klasse von 
Bürgern auf Ehrenstellen des Staates getilgt. Der Unterschied zwi¬ 
schen patricischen und plebejischen Geschlechtern war längst verschwunden; 
aber an der Stelle der alten Adels-Aristokratie erhob sich die der Opti- 
maten-Geschlechter. Die Optimaten (optimale, Verdienst-Adel) waren 
nämlich solche Vornehme, deren Vorfahren, wenn nicht ausschließlich, 
doch vorzugsweise hohe Staatsämter verwaltet hatten, daher sie auch 
edle oder erlauchte (nobiles, illustres) hießen, während die andern 
Bürger Unbekannte (obscuri) waren. Jedoch war mit diesem Unter¬ 
schiede keine gesetzliche Ungleichheit der bürgerlichen Rechte verbunden. 
Auch aus niedrigem Stande konnte einer, der sich durch Tugend und 
Talent auszeichnete, zu den höchsten Würden gelangen und hieß dann 
ein Emporkömmling (homo novus), wie Cicero und Marius waren. 
Verschlechtert wurde aber diese Aristokratie durch den Reichthum, dessen 
Besitz einige Häuser zur Vermehrung ihrer Macht mißbrauchten. Nun 
erwies man die Achtung, die dem Verdienst und der Tugend gebührte, 
dem Gelde, und mit dem Gelde ehrte man auch die Mittel, Betrug,
	        
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