Spielet nicht mit Feuer!
Ministerial⸗Erlaß vom 1. Juni 1891. U. III. A. Nr. 1856.
Helle Kinderstimmen erschollen vom Spielplatz im Garten
herauf zum Fenster, aus welchem der Vater voll Freude dem
munteren Treiben der Kinder zuschaute. Als es unten aber
stiller wurde, stieg er hinab, um zu sehen, womit sie sich jetzt
die Zeit vertrieben, und gewahrte zu seinem Schrecken, daß sein
Sohn Fritz mit Streichhölzern spielte. „Welch ein Unglück hättet
ihr jetzt anrichten können!“ sprach der Vater mit ernster Stimme,
„da ganz in der Nähe die Scheune, gefüllt mit Stroh und Heu
bis obenan, steht!“ „Vater,“ rief Fritz, „wir wollen ja nur
damit spielen!“ „Durch das Spielen mit dem Feuer,“ sprach
der Vater, „ist schon viel Unglück von Kindern angerichtet worden.
Hört zur Warnung eine Geschichte:
Der kleine Paul hat einmal, als er allein war, mit Streich—
hölzern gespielt. Das hatte ihm Vater und Mutter streng ver—
boten. Wißt ihr, was ihm geschehen ist? Er hat sich die Finger
verbrannt, und als er schnell das Streichholz wegwarf, ist es
auf das Bett gefallen. Das hat zu brennen angefangen. Paul
hat laut geschrieen; da sind zum Glück noch Nachbarn dazu—
gekommen und haben das Feuer gelöscht. Aber Pauls Vater,
der am Abend müde von der Arbeit nach Hause kam, hat sich
nicht in das Bett legen können, weil es verbrannt war, und
hat an der Erde schläfen müssen. Die Mutter hat viel geweint.
Paul und seine Geschwister haben auch nichts zu Weihnachten
bekommen, weil der Vater ein neues Bett kausen mußte.“ —
Lautlos hatten die Kinder der Erzählung gelauscht. Als der
Vater schwieg, eilte Fritz zu ihm und versprach hoch und teuer,
nie wieder so leichtsinnig zu sein. Der Vater verzieh ihm,
schärfte aber doch den Kindern noch folgende Sätze ein:
Streichhölzchen und andere leicht brennbare Gegenstände,
wie Pulver und Spiritus, sind kein Spielzeug für Kinder.
Kinder sollen gefundene Streichhölzchen sofort den Eltern geben,
und wenn sie andere kleine Kinder mit solchen spielen sehen, sie
ihnen freundlich fortnehmen. Eigenmächtig darf kein Kind ein
Streichholz benutzen; hat es dies mit Erlaubnis der Eltern thun
dürfen, so soll es dasselbe nicht fortwerfen oder liegen lassen,
so lange es noch glimmt. Man darf nicht gegen den Tisch
stoßen oder am Tischtuch ziehen, wenn eine Lampe darauf steht.
Personen, welche eine brennende Lampe oder ein Licht tragen,
darf man nicht jagen, necken oder erschrecken. Niemand soll
mit offenem Licht auf den Boden, in den Keller, in die Scheune
oder in die Ställe gehen.
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