Object: Deutsche Geschichte (Teil 2)

204 Das Zeitalter der Zerstörung des alten und der Entstehung des neuen Reich«. 
Y.V. 
tänigkeitsverhältnis zum Gutsherrn; sie waren ferner nicht Eigentümer 
ihres Hofes, sondern der Gutsherr galt als Obereigentümer; sie waren 
endlich verpflichtet, auf dem Gutshofe Frondienste zu leisten. Schon seit 
seiner Thronbesteigung war König Friedrich Wilhelm III. bemüht gewesen, 
ihre Verhältnisse zu bessern. Jetzt wurde durch ein Edikt die Gutsunter¬ 
tänigkeit aufgehoben. „Mit dem Martinitage 1810", sagte das Edikt, „hört 
alle Gutsuntertänigkeit in unsern sämtlichen Staaten auf. Nach dem 
Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute." 
^ständischen Durch dasselbe Edikt wurden die wirtschaftlichen Schranken, 
fchräSüngen. die bisher unter den Ständen bestanden hatten, aufgehoben. Nach dem 
Willen Friedrichs des Großen war dem Adel der Besitz der großen Güter 
vorbehalten gewesen, dem Bürgerstand waren Gewerbe, Handel und die ge¬ 
lehrten Berufe, dem Bauernstand der Betrieb der Landwirtschaft zugewiesen. 
Von dieser Regel waren bisher nur in Ausnahmefällen Abweichungen ge¬ 
stattet worden. Jetzt wurde dem Bürger gestattet, adlige Güter zu er¬ 
werben, dem Adligen wie auch dem Bauer, bürgerliche Berufe zu ergreifen. 
So hörte der schroffe Standesunterschied auf, und allen Bürgern wurde 
Freiheit der Berufswahl zugesprochen. 
Neuordnung Sodann wurde eine Neuordnung der Staatsverwaltung vor- 
Verwaltung, bereitet. Ein einheitliches Ministerium sollte den Staat leiten. Regie¬ 
rungen traten an die Spitze der Teile des Staats; mehrere Regierungs¬ 
bezirke sollten zu Provinzen vereinigt und diese von Oberpräsidenten ver¬ 
waltet werden. 
o^nung. ®ert Städten aber wurde durch die Städteordnung die Selbst¬ 
verwaltung gegeben, d. h. das Recht, ihre Angelegenheiten unter Aufsicht 
der Regierung selbst zu verwalten. Die Bürgerschaft wählt seitdem Stadt¬ 
verordnete; diese wählen ihrerseits die Mitglieder des Magistrats, die 
Bürgermeister und Stadträte, und üben eine Aufsicht über die städtische 
Verwaltung aus. Ein Teil der Stadträte führt das Amt unentgeltlich als 
ein Ehrenamt. 
Stein gedachte ferner trotz des vielfachen Widerstandes, auf den er 
traf, eine preußische Volksvertretung zu schaffen und Preußen so zu 
einem konstitutionellen Staat umzubilden. Da wurde durch eine unglückliche 
6tui8ol!cilV? Rügung seiner Tätigkeit in Preußen ein Ende gemacht. Ein Brief, in 
welchem er von der Notwendigkeit sprach, die Erbitterung gegen die napoleo- 
nische Fremdherrschaft auch in den abgetretenen Gebieten zu nähren, geriet 
in die Hände der Franzosen und wurde von ihnen veröffentlicht. Darauf 
legte er im November 1808 sein Amt nieder. Aber Napoleon, der ihn 
leidenschaftlich haßte, war damit nicht zufrieden; von Spanien aus, wo er
	        
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