Ill 10. Kap. Der westfal. Friede. Deutsche Zustände n. d. Krieg. 87 
Zehntes Kapitel. 
Der westfälische Friede. Deutsche Zustäude nach 
dem Kriege. 
Friedensverhaiidlungen seit 1631. Westfälischer Friede 
handlungen. 
1648. Die Friedensverhandlungen des Kaisers mit den 
Reichsständen haben schon 1631 nach dem Sieg Gustav 
Adolfs bei Breitenfeld begonnen und führten 1635 zu einem 
Übereinkommen mit den meisten Fürsten und Städten; Frifde',i635. 
wie das Restitutionsedikt dieselben ins schwedische Lager 
getrieben hatte, so brachte sie eine, wenn auch nur teilweise 
vollzogene, Zurücknahme desselben alsbald von diesem ver¬ 
hängnisvollen Bunde zurück. Mit Frankreich und Schweden 
wurde seit 1644 in Münster und Osnabrück verhandelt, 
und zwar mit den Franzosen in Münster, mit den Schweden 
in Osnabrück1)} und nachdem sich der Kaiser solange als 
nur möglich dagegen gesträubt hatte, statt eines „Mehrers 
des Reichs ein Minderer desselben zu werden“, kam endlich 
am 24. Oktober 1648 durch seine Unterschrift der „west- gWesi 
fälische Friede“ zustande. Seine Hauptpunkte sind folgende: 24.Okt.i64S. 
I. Gebietsveränderungen. Verände¬ 
rungen. 
1. Abtretungen ans Ausland. 
a. Schweden bekam Vorpommern (westlich der Oder) Abtretungen 
mit Rügen und Stettin, dazu von Hinterpommern den Ge- d^ve°£ 
bietssaum am rechten Oderufer • aufserdem Wismar und Wfcmw. 
die Stiftslande von Bremen und Verden (d. h. das Land Werden, 
zwischen dem Unterlauf der Weser und Elbe). Dazu er¬ 
hielt es Sitz und Stimme auf dem Reichstag (die sog. 
Reichsstandschaft). Es hatte seine Beute gut gewählt; es 
beherrschte die Mündungen der gröfsten, seither noch rein 
deutschen Ströme. 
*) Man merke einfach die Formel OS (Osnabrück und Schweden): 
das andere ergiebt sich damit von selbst.
	        
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