209. Der Bürger.
Bll
die andern sich unterordnen, so ist es auf der andern billig
daß die einzelnen Bürger selbst dabei mitzusprechen haben, wen
sie für den Tüchtigsten halten, um ihre Angelegenheiten zu ver¬
walten. i
Alle diese Geschäfte werden natürlich nach bestimmten Staats¬
gesetzen und unter Aufsicht des Staates besorgt, der keines
seiner Glieder außer acht lassen darf und darüber wachen muß,
daß alles mit rechten Dingen zugehe.
An der Spitze der Gemeindeverwaltung steht der Bürger¬
meister als Vorsitzender des von den Bürgern gewählten Ge¬
meinderats. In wichtigen, durch das Gesetz bezeichneten An¬
gelegenheiten entscheidet die Gesamtheit der Bürger, die Ge¬
meindeversammlung.
Jede Gemeinde hat aber Nachbargemeinden und jede Ge¬
markung grenzt an andere Gemarkungen, die Wege aus der
einen Gemeinde führen notwendig durch das Gebiet der Nachbarn,
ebenso sind Brücken und Kanäle häufig mehreren Gemeinden
gemeinschaftlich, endlich hat auch nicht jede Gemeinde ihr eigenes
Spital, Waisenhaus u. dergl. — kurz, eine Menge von An¬
gelegenheiten berühren mehrere Gemeinden zugleich. Daher ist
durch ein Gesetz bestimmt, daß von solchen Gemeinden derartige
Angelegenheiten auch gemeinsam verwaltet werden sollen. Zu
diesem Zwecke sind Distriktsverbände gebildet und ist festgestellt,
daß und wie in den Distriktsratsversammlungen jene gemein¬
samen Interessen zu pflegen sind.
Und je mehr es den Bürgern gelingt, ihre Angelegenheiten
selbst zu besorgen, desto besser ist es auch mit dem Staate bestellt.
Denn die Bestimmung des Menschen ist nicht Ruhe, sondern
Arbeit und Kampf. Nicht andere sollen wir für uns sorgen
lassen, sondern selbst um uns und unser Gemeindewesen bemüht
seiw; gerade wie auch im natürlichen Organismus (der Pflanze
und des Tieres), wenn er gesund ist, kein Teil unthätig bleibt,
sondern jeder, auch das kleinste Gefäß, an den Lebensverrich¬
tungen desselben teilnimmt. (Deimling.)
209. ver öürxer. P
(Aus „Hermann und Dorothea“.)
0, was wäre das Haus, was wäre die Stadt, wenn nicht immer
Jeder gedächte mit Lust zu erhalten und zu erneuen