mehrere zu einem Zwecke vereinen, da gibt der einzelne einen Teil seiner 
Rechte auf, und — er übernimmt Pflichten gegen die anderen, gegen das 
Ganze. Zur Bestimmung dieser gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen 
die Gesetze; es sind Leute berufen, welche für ihre Aufrechterhaltung Sorge 
tragen. Letztere faßt man zusammen als Behörde, Regierung, Obrigkeit. 
Der einzelne hat ihren Anordnungen zu folgen, sich den bestehenden Ein— 
richtungen und Gesetzen zu unterwerfen. Das fordert auch die Religion. 
„Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ 
Das Bestehen des Staates ist unmöglich ohne seine fortdauernde Tätig— 
keit. Neue Einrichtungen werden getroffen, die Mittel des Verkehrs ver— 
mehrt, verbessert; weitere Gesetze erlassen; ihre Befolgung wird überwacht. 
Der Staat sorgt für die Bildung seiner Bürger. Zum Schutze gegen fremde 
Anmaßung und Feindseligkeit unterhält, ergänzt, vervollkommnet er die 
Kriegsmacht. Diese Staatstätigkeit verschlingt gewaltige Summen. Sie 
werden in der Hauptsache aufgebracht durch Zwangsbeiträge, welche der 
Staat den Staatsangehörigen in bestimmtem Maßstabe auferlegt. Das sind 
die Steuern. Die Forderung der Abgaben ist gerecht. Weil nämlich der 
Staat aus der Gesamtheit der Staatsbürger besteht, so hat natürlich jeder 
seinen Teil an den Auslagen zu tragen. Steuerzahlen ist also Pflicht. 
Bringt denn der Staat dem Besteuerten auch Nutzen? Niemand kann 
das bezweifeln. Denken wir nur an die Sicherheit des Eigentums, an den 
Schutz gegen Ungerechtigkeiten und Unterdrückungen, an die Förderung von 
Handel und Verkehr, so wird es klar, daß jeder einzelne an diesem Nutzen 
Anteil hat. Wir merken die Vorteile weniger, weil wir von Jugend an 
gewohnt sind, sie zu genießen. Sie fallen aber recht in die Augen, wenn man 
einzelne Staaten miteinander vergleicht. Während z. B. in Rußland für 
die Volksbildung und Förderung der Kultur wenig geschieht, während weder 
für gute Gesetze gesorgt wird, noch die vorhandenen kräftig geübt werden 
und die Untertanen der Willkür einzelner Beamten ausgeliefert sind, bewegt 
sich bei uns alles im Kreise gesetzlicher Ordnung. 
Noch ein anderer Nutzen der Staatsausgaben und der dadurch not— 
wendigen Steuern verdient Erwähnung. Das ist der Umlauf des bedeuten— 
den Kapitals. Bestände der Staat nicht oder könnte er ohne Ausgaben fertig 
werden, so würde das Geld nicht in den Verkehr gelangen, wodurch für 
Handel und Gewerbe bedeutender Ausfall entstände. Was der Staat ein— 
nimmt, wird aber wieder verausgabt; es dient also dazu, ein großes Kapital 
in Umlauf zu setzen. Brauchte der Landwirt keine Steuern zu entrichten, 
so sparte er jährlich eine gewisse Summe; aber sein Verdienst wäre viel 
spärlicher. 
In den Anfangszeiten der Menschheit war jeder einzelne darauf 
angewiesen, sich alle Bedürfnisse des Lebens selbst zu erzeugen. Das ist heute 
anders, besser. Der Landmann sorgt für den Anbau des Getreides, für die 
Viehzucht; der Handwerker für die Bedürfnisse des Hauses; der Arzt für die 
Gesundheit des Leibes; die Geschäfte versorgen uns mit Waren. Einer 
arbeitet also für den anderen, und jeder schafft auf seiner Stelle Nuten. Der 
Staat aber ist es, der diese Gegenseitigkeit ordnet und erhält. So werden 
die Beamten von den Abgaben der Landwirte, Handwerker usw. besoldet, 
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