Gegenstand gepflogen worden, endlich im Juli 1700 faßte die große Konferenz
der kalserlichen Minister den Beschluß, daß dem Wunsche des Kurfürsten gewillfahrt
werden könne, und am 16. November desselben Jahres ward der diesbezügliche
Vertrag unterzeichnet. Brandenburgischerseits trug man nur Sorge, kein Wort
infließen zu lassen, das mehr als eine Beistimmung und Einwilligung des Kaisers
angedeutet hätte. Die Befugnis, sich die Krone aufzusetzen, leitete der Kurfürst
nur von seiner eigenen Macht her. Er würde jedoch von andern Seiten noch gar
manchen unangenehmen Widerspruch erfahren haben, wäre ihm nicht zu statten
gekommen, was indes in Spanien und in Frankreich geschah.
Das Testament des 1700 verstorbenen letzten Habsburgers in Spanien
lautete ganz zu Gunsten des Königs von Frankreich, dessen Enkel darin zum
Erben der gesamten Monarchie eingesetzt war. Hierauf ließ Ludwig XIV. den
Teilungsvertrag fallen, der vor kurzem gerade auf seinen Betrieb getroffen worden,
Und nahm um des größeren Vorteils willen die Erbschaft für seinen Enkel an.
Notwendig erweckte dies wieder alle Abneigungen, die sich jemals gegen Frank—
reich geregt; England und Holland traten zurück, auf die Seite von Osterreich.
Jeht schwiegen die Einwendungen, welche diese beiden Mächte bisher gegen die
deue Klone erhoben; sie sahen in der Erhebung von Brandenburg ein gemein—
schaftliches Interesse. Auch mit dem Könige von Polen war Friedrich im Ein—
bernehmen, und er konnte in Übereinstimmung mit allen alten Verbündeten zu dem
prächtigen Königsthrone schreiten, nach welchem sein Herz Verlangen trug.
Hier soll keine Schilderung der Zeremonien des 18. Januar 1701 gegeben
werden; sie haben für unser Gefühl etwas Fremdartiges, doch ist das Selbst⸗
ergreifen der Krone von besonderer Bedeutung. Daß die Salbung nicht vorangeht,
sondern nachfolgt, drückt eine Unabhängigkeit der weltlichen Macht von der geist—
lichen aus, wie sie vielleicht bei keiner andern Krönung, weder früher noch später,
hexvorgetreten ist. Der Propst zu Berlin legte dar, daß die Regierung eines
Konigs zur Ehre Gottes und zum Besten der Unterthanen geführt werden müsse.
Er bezeichnet als das vornehmste Prinzip, daß Regenten wissen sollen, daß sie
Um der Unterthanen, nicht die Unterthanen um ihretwillen in der Welt sind.
Er ermahnt zum Gebet, daß Gott diesen Grundsatz allen Regenten tief ins Herz
drücken möge.
Auch die Stiftung des schwarzen Adlerordens, welche der Krönung unmittel⸗
bar voranging, hat eine Beziehung auf die Pflichten des Königtums. Das „Suum
cuique« in den Insignien desselben bezieht sich, wie Lamberty versichert, der es
selber angegeben hat, auf die Definition einer guten Regierung, in der den Guten
sowohl wie den Böfen nach ihrem Verdienste geschehen soll; Lorbeer und Blitz
bedeuten Belohnung und Strafe. Der Gedanke wenigstens ist echt königlich.
Obgleich die neue Würde nur auf Preußen gegründet war, so umfaßte doch
Titel und Raͤng alle Provinzen. Die dem deutschen Reich angehörigen wurden
aus der Reihe der andern deutschen Länder gleichsam hervorgehoben und zu einer
besonderen Einheit zusammengefaßt, wie sorgfältig man auch sonst noch das Ver⸗
hältnis zum Reich aufrecht erhielt. Insofern war die Erwerbung der königlichen
Würde für den Fortgang der preußischen Dinge ein wesentliches und selbst not—
wendiges Moment, das aus dem Zusammenhange der Ereignisse nicht wegzudenken
pate. Mit dem Namen Preußen durchdrang sich der Begriff von Kriegsmacht,
und diese Kriegsmacht erwarb in der Folge durch herrliche Thaten stetig wachsenden
Ruhm.
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