Kreisgärtnereien in der Kurmark, deren Vorstehern die Pflege der
Baumpflanzungen und insbesondere des Obstbaues in der Provinz
unterstellt wird. Auch anderweitige Veranstaltungen werden für
den Gartenbau und die Baumzucht getroffen; es soll auch in dieser
Beziehung — nach den Worten des Königs — keine Hand breit
Landes ungenutzt bleiben.
Besondere Vorliebe und nachhaltige Tätigkeit wendet Friedrich
dem schon von seinen Vorfahren gepflegten Seidenbau zu. Er will
dem Lande die ansehnlichen Summen ersparen, welche es dem Aus—
lande für Seide zahlt, und sieht in der Beschäftigung mit dem
Seidenbau für viele Bedürftige eine nicht unbeträchtliche Einnahme—
quelle, die zudem nur den Einsatz einer kurzen Arbeitszeit erfordert.
Überhaupt aber umfaßt die Tätigkeit des Königs das ganze
vielgestaltige Gebiet der Landeskultur; es ist ein rastloses Sinnen,
Sorgen und Schaffen innerhalb dieses weiten Bereiches.
21. Iriedrichs des Großen Jörderung der
Rechtspflege in seinen Landen.
Am 3. Juni 1740, am dritten Tage seiner Regierung, er—
ließ König Friedrich an den Minister von Cocceji eine Kabinetts—
Order, „daß er aus bewegenden Ursachen resolvieret, in seinen
Landen bei denen Inquisitionen die Tortur gänzlich abzuschaffen.“
Mit diesem Befehl bezeichnete Friedrich den Geist seiner Absichten.
Es war ein großer Griff in die peinliche Rechtspflege, die seit
Jahrhunderten gemeint hatte, zur Überführung der Schuldigen der
Folter nicht entbehren zu können. In dieser Maßregel trat des Königs
in der Stille gereifter Entschluß hervor. Die bürgerlich e Rechtspflege
litt an anderen Mängeln, und Friedrich faßte sie bald ins Auge.
Der Zustand der deutschen Rechtspflege stand damals mit
den Zwecken des Rechts in schreiendem Widerspruch. Man wußte
nicht im Volke, was Rechtens sei, denn das gelehrte Recht, in
dem nur die Zunft Bescheid wußte, war dem schlichten Gefühle
fremd. Der Rechtsgang hatte seine Listen und Kniffe und diente
in den lang hingeschleppten Prozessen vor allem dem Beutel der
Sachwalter. Unter dem Scheine der Gründlichkeit spielten advo—
katische Künste und barg sich richterlicher Schlendrian. Die beiden
höchsten Reichsgerichte, berufen, der letzte Schutz des Rechtes zu
sein und in strenger Vertretung des Rechtes voranzuleuchten, gaben
das schlechteste Beispiel.
Schon im Jahre 1743 war der König entschlossen, zur
53