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2. Hns vor der Kirchenversammlung zu Konstanz.
a. Die glänzende Kirchenversammlung zu Konstanz. Seit
dem Ende des 14. Jahrhunderts gab es zwei Päpste, die einander mit
Bann und Schmähungen verfolgten. So war die Kirche gespalten, und
diese Spaltung der Kirche verwirrte in unheilvoller Weise auch das Volk.
Dieser unerträgliche Zustand wurde noch dadurch verschlimmert, daß es
vom Jahre 1409 an drei Päpste gab. Immer lauter erhoben sich die
Stimmen nach Abstellung dieser Mißstände. Besonders der Kaiser Sigis¬
mund bemühte sich, eine allgemeine Kirchenversammlung zur Schlichtung
des Streites zu Stande zu bringen. Es gelang ihm auch, und die Ver¬
sammlung fand in Konstanz am Bodensee von 1414—1418 statt. An
Glanz fand diese Versammlung im Mittelalter ihres Gleichen nicht. Es
erschienen 3 Patriarchen, 42 Kardinäle und 'Erzbischöfe, 92 Bischöfe,
124 Äbte, 1800 Geistliche niederen Standes, außerdem 1600 weltliche
Fürsten uud Herren, darunter der Kaiser Sigismund. Diese Versamm¬
lung sollte drei Aufgaben lösen, nämlich die Kirchenspaltung beseitigen
und die Einheit der Kirche wieder herstellen, den rechten Glauben gegen
die Irrlehren überhaupt und gegen die Lehre des Hus verteidigen
und zuletzt die Kirche an Haupt und Gliedern verbessern. Ohne
Säumen nahm die Versammlung ihre Arbeit auf. Zwei Päpste wurden
abgesetzt, während der dritte freiwillig abdaukte. Hierauf wählte man
einen neuen Papst, nämlich den klugen und gewanden Martin V. Weiter
kam es der Versammlung auf die Aburteilung des Hus an, und der
Kaiser Sigismund bewog den Hus, sich der Kirchenversammlung zu stellen,
indem er ihm sicheres Geleit und ein gerechtes Verhör zusicherte.
b. Wie Hus in Konstanz zum Tode verurteilt wurde. Im
besten Vertrauen auf seine gute Sache und den Geleitsbrief trat Hus
die Reise nach Konstanz an. Aber wie hatte er sich getäuscht! Kurz
nach seiner Ankunft ward er trotz des Widerspruchs des Kaisers von
seinen kirchlichen Feinden verhaftet, in Fesseln geschlagen und eingekerkert.
Wie er kein sicheres Geleit, so fand er auch kein gerechtes Verhör. Man
forderte Unterwerfung und Widerruf. Wollte sich Hus verteidigen, so
verursachte man einen solchen Lärm, daß er nicht zu Worte kommen
konnte. Selbst in der Versammlung, in welcher der Kaiser zugegen war,
wurde ihm keine zusammenhängende Verteidigung gestattet. Hus war
bereit, zu widerrufen, wenn er mit Gründen der Schrift oder der Ver¬
nunft überwiesen werde, daß er sich geirrt habe. Dies that man nicht,
sondern verurteilte ihn als Ketzer zum Feuertode. Da blickte Hus den
Kaiser an uud erinnerte ihn an seinen Geleitsbrief. Der Kaiser errötete ob
seines Wortbruches; aber die Bischöfe erklärten: Einem Ketzer brauche man
sein Wort nicht zu halten. Hierauf bestätigte Sigismund das Todesurteil.
c. Wie Hus auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. An
seinem Geburtstage wurde 1415 das Todesurteil vollstreckt. Im Dome