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2. Hns vor der Kirchenversammlung zu Konstanz. 
a. Die glänzende Kirchenversammlung zu Konstanz. Seit 
dem Ende des 14. Jahrhunderts gab es zwei Päpste, die einander mit 
Bann und Schmähungen verfolgten. So war die Kirche gespalten, und 
diese Spaltung der Kirche verwirrte in unheilvoller Weise auch das Volk. 
Dieser unerträgliche Zustand wurde noch dadurch verschlimmert, daß es 
vom Jahre 1409 an drei Päpste gab. Immer lauter erhoben sich die 
Stimmen nach Abstellung dieser Mißstände. Besonders der Kaiser Sigis¬ 
mund bemühte sich, eine allgemeine Kirchenversammlung zur Schlichtung 
des Streites zu Stande zu bringen. Es gelang ihm auch, und die Ver¬ 
sammlung fand in Konstanz am Bodensee von 1414—1418 statt. An 
Glanz fand diese Versammlung im Mittelalter ihres Gleichen nicht. Es 
erschienen 3 Patriarchen, 42 Kardinäle und 'Erzbischöfe, 92 Bischöfe, 
124 Äbte, 1800 Geistliche niederen Standes, außerdem 1600 weltliche 
Fürsten uud Herren, darunter der Kaiser Sigismund. Diese Versamm¬ 
lung sollte drei Aufgaben lösen, nämlich die Kirchenspaltung beseitigen 
und die Einheit der Kirche wieder herstellen, den rechten Glauben gegen 
die Irrlehren überhaupt und gegen die Lehre des Hus verteidigen 
und zuletzt die Kirche an Haupt und Gliedern verbessern. Ohne 
Säumen nahm die Versammlung ihre Arbeit auf. Zwei Päpste wurden 
abgesetzt, während der dritte freiwillig abdaukte. Hierauf wählte man 
einen neuen Papst, nämlich den klugen und gewanden Martin V. Weiter 
kam es der Versammlung auf die Aburteilung des Hus an, und der 
Kaiser Sigismund bewog den Hus, sich der Kirchenversammlung zu stellen, 
indem er ihm sicheres Geleit und ein gerechtes Verhör zusicherte. 
b. Wie Hus in Konstanz zum Tode verurteilt wurde. Im 
besten Vertrauen auf seine gute Sache und den Geleitsbrief trat Hus 
die Reise nach Konstanz an. Aber wie hatte er sich getäuscht! Kurz 
nach seiner Ankunft ward er trotz des Widerspruchs des Kaisers von 
seinen kirchlichen Feinden verhaftet, in Fesseln geschlagen und eingekerkert. 
Wie er kein sicheres Geleit, so fand er auch kein gerechtes Verhör. Man 
forderte Unterwerfung und Widerruf. Wollte sich Hus verteidigen, so 
verursachte man einen solchen Lärm, daß er nicht zu Worte kommen 
konnte. Selbst in der Versammlung, in welcher der Kaiser zugegen war, 
wurde ihm keine zusammenhängende Verteidigung gestattet. Hus war 
bereit, zu widerrufen, wenn er mit Gründen der Schrift oder der Ver¬ 
nunft überwiesen werde, daß er sich geirrt habe. Dies that man nicht, 
sondern verurteilte ihn als Ketzer zum Feuertode. Da blickte Hus den 
Kaiser an uud erinnerte ihn an seinen Geleitsbrief. Der Kaiser errötete ob 
seines Wortbruches; aber die Bischöfe erklärten: Einem Ketzer brauche man 
sein Wort nicht zu halten. Hierauf bestätigte Sigismund das Todesurteil. 
c. Wie Hus auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. An 
seinem Geburtstage wurde 1415 das Todesurteil vollstreckt. Im Dome
	        
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