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ganzen weiten Raum des Hauses nimmt er ein, ernst und
feierlich schauet das alte Holzwerk und die dicken Balken
auf uns herab. Alles ist hier gewaltig schwer gebaut, auch
Tisch und Bank und Schrank — es soll ja für Jahr—
hunderte halten. Aber fröhlicher Sonnenschein strahlt durch
die zahlreichen Fenster in das Innere des Raumes, und
wohin die Strahlen fallen, gaukeln bunte Bilder auf dem
Fußboden und Gerät. Das sind die zahlreichen farbigen
Wappenschilder, welche in die Scheiben der Fenster ein
gebrannt sind und die den Stolz der Amtsmitglieder oder
vornehmen Schenkgeber bilden. Und während wir träumend
nachsinnen, nehmen die Wappenbilder und Namen wieder
Gestalt an und eine fröhliche Gesellschaft füllt den Saal.
Eine Hochzeit wird gefeiert. Die Tochter eines reichen
Amtsmitgliedes hat dem Sohne aus edler Patrizierfamilie
die Hand gereicht, und das Amt hat sein möglichstes ge—
than, die hohe Ehre anzuerkennen in der fast erdrückenden
Pracht des Festes und dem überreichen Mahle, auf welches
die Geladenen unermüdliche Angriffe machen. Wieder fällt
uns hier das Tile Brandis'sche Tagebuch ein, das von
einer ganz gewöhnlichen Zusammenkunft erzählt: „Sondach
nha Peter und Paull (1541) theden de Knokenhauwer
van 8. Andres scharne in Jochim Brandiss huss Wy
hadden thom besten 50 gulden, gulden malek 9 gros.,
drunken 10 vadt Beer midt fruen undt Rindern.“
Fast dreihundert Jahre, bis in die traurige Zeit der
westfälischen Regierung, blieb das Gebäude seiner ursprüng—
lichen Bestimmung erhalten. Durch die westfälische Re—
gierung wurden jedoch die Ämter und Gilden aufgehoben
und ihr Eigentum eingezogen. So wurde auch das Amts—
haus der Knochenhauer auf dem großen Markte der Ver—
äußerung oder besser gesagt der Verschleuderung preis
gegeben. Zu 900 Thlr. war das allerdings schon schad—
haft gewordene Gebäude taxiert, aber trotzdem fand sich in den
beiden ersten am 26. März und 7. August 1808 abgehaltenen
Terminen kein Käufer. Erst am 21 November wurde der
Verkauf abgeschlossen, und das Gebäude ging mit einer
Kaufsumme von 1310 Thaler an einen andern Eigentümer
über. Zugleich wurde auch ein zu dem Amte gehörendes