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wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Verstaatlichung der Verkehrsanstalten) und er greift
in die Einzelwirtschaft auch der unteren Bevölkerungsschichte (Arbeiterschutz, -ver-
sicherung u. dgl.) ein, aber nicht um willen des einzelnen, sondern deshalb, weil
dadurch das Interessse des ganzen Volkskörpers, der Gesellschaft gefördert wird;
darum ist die moderne Volkswirtschaft eine soziale. Entgegen den Bestrebungen
der Sozialdemokratie (einer politischen Partei, welche eine Umgestaltung der gesell-
schaftlichen Ordnung fordert, und zwar so: daß alle Produktionsmittel [Grund und
Boden und Kapital] in das Eigentum der Gesamtheit übergehen, unter die der
Ertrag gleichmäßig verteilt werde)geht die Sozial-und Wirtschaftspolitik des Staates
den „goldenen Mittelweg". Das Gemeinwohl, die Erhaltung der Ordnung, Schutz
des Eigentums und der Person und die darauf fußende Kulturentfaltung stellt sie
über die Gegensätezwischen den Berufsständen und Gesellschaftsklassen. Der Staat
treibt Mittelstand s p o lit i k, um die kleinen und mittleren Betriebe im
wirtschaftlichen Wettkampfe gegen den Großbetrieb zu schützeen. (Vgl. S. 153.)
I. Die Güterproduktion.
a) Natur, Kapital und Arbeit sind die drei Produktions elemente, die
der menschliche Geist zur Schaffung wirtschaftlicher Werte verwendet.
b) Die Unternehmung sf o rm e n. Die Gütererzeugung unserer Tage
geschieht in der Form des Unternehmens, d. h. der wirtschaftlich Tätige besorgt die
Gütererzeugung wohl auf eigene Rechnung und Gefahr (Kapitalsanlage ist Voraus-
setzung), aber für fremden Bedarf. Die Einz e lunt ern eh mung ist die all-
gemeinste Form. Sie geht jedoch allmählich zugunsten der G e s e l l scha f ts unt e r-
nehmung zurück. Bei der o ff enen Handelsgesellschaft haftet jeder
der Teilhaber im Gegensaß zu den Gesellschaften mit beschränkter
Haftung mit dem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gefellschaft.
Während dort alle Gesellschafter mit Kapital und Arbeit beteiligt sind, fällt letztere für
die Mitglieder (Aktionäre) der Aktien g e se lI sch a f t en weg, sondern liegt in den
Händen des Direktors, der im Auftrage der Generalversammlung die Arbeit leitet, die
ihrerseits wieder vom Aufsichtsrat beaufsichtigt wird. Das Gesellschaftskapital ist in
Anteile (Aktien) zerlegt; die Haftpflicht erstreckt sich auf die Höhe des eingezahlten Kapitals.
Der Gewinn wird auf die Aktien aufgeteilt (Dividende).
Die Erwerbs- und Wirtschafts genoss enschaf t ist eine segens-
reiche Einrichtung, weil es in ihr (dem Zusammenschluß der wirtschaftlich Schwachen)
auch dem Kleingewerbetreibenden möglich ist, Kapital und Arbeitskraft der Maschine
die starken Waffen des kapitalistischen Großbetriebes ~ erfolgreich zu bekämpfen. Die
Genossenschaft stellt z. B. ihren Mitgliedern gegen ein Entgelt sowohl Werkstätte als
Betriebskräfte (Motoren, Arbeiter) zur Verfügung (Werks- bzw. Maschinengenossen-
schaft). Das Charakteristische solcher Unternehmungen ist also der gemeinschaftliche
Geschäftsbetrieb. Aber nicht bloß zur gewerblichen Produktion, sondern auch zu anderen
Zwecken werden Genosssenschaften gegründet; es gibt Bau-, Rohstoff-, Magazins-, Pro-
duktiv- (gemeinsame Erzeugung und gemeinsamer Verkauf von Waren), Kreditgenossen-
schaften (Vorschuß- und Darlehenskassen; vgl. S. 155), Konsumvereine (gemeinsame
Anschaffung von Lebensmitteln) u. a. Die Teilnehmer haften entweder mit dem ganzen
Vermögen oder bloß einem Teile desselben. (G. m. u. H., oder G. m. b. H.)
Die Aufgaben der Genossenschaft werden auf Grund des „Statutes" durchgeführt
von Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. ]
We y ri <, Lern- und Lesebuch für den Geschichtsunterricht an einjährigen Lehrkursen.
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