d
and trügerisch und zeichneten sich als Schmiede, Weber und
Bäcker aus. — Die Götter wurden nur in seltenen Ausnahmen
in Tempeln verehrt, regelmässig war dies in heiligen Hainen
oder auf Bergen der Fall. Daselbst wurden die Opfer darge-
bracht, die in Früchten, Thieren und in einigen Fällen selbst
in Menschen bestanden.
Die Priester hiessen Ewarte d. i. Hüter und Pfleger des
Gesetzes und nahmen eine hohe Stellung ein. Sie verrichteten
die feierlichen Gebete, brachten die Opfer dar, nahmen die
Eide ab, weihten die Könige und Leichen und weissagten aus
den Eingeweiden der Opferthiere oder andern Anzeichen. In das
Geschäft der Weissagungen theilten sie sich übrigens mit den
Priesterinnen, denen die Gabe, die Zukunft zu enthüllen, in
höherem Grade zuerkannt wurde und die deshalb in besonders
hohem Ansehen standen.
"Verfassung.] Der älteste Standesunterschied , dem man
bei den Deutschen begegnet, ist der zwischen Freien und
Unfreien, doch ist sowohl bei den erstern als bei den letztern
eine weitere Unterscheidung frühzeitig bemerkbar. Die erstern
schieden ‚sich in Adelige und Gemeinfreie, die letztern in Frei-
gelassene und Sklaven. Der Adelige zeichnete sich vor dem
einfach Freien durch grössern Grundbesitz und wahrscheinlich
auch durch die grössere Bedeutung seiner Vorfahren, die sich
Kriegsruhm erworben hatten, aus. Aus den Adeligen wählte man
vorzugsweise die obrigkeitlichen Personen, — Die Freigelassenen
erfreuten sich nur persönlicher Freiheit ohne ein Grundeigen-
thum und durften auch nicht an den Volksversammlungen Theil
nehmen. Die Sklaven, meist Kriegsgefangene und deren Nach-
kommen, waren im Zustande persönlicher Unfreiheit und an die
Scholle gebunden.
Eine grössere Anzahl von Grundbesitzern, die vereint in einem
Dorfe oder zerstreut auf Einzelhöfen lebten, bildeten eine Ge-
meinde, hundert solcher Dorf- oder Bezirksgemeinden bilde-
ten eine Hundertschaft. Eine Völkerschaft (civitas) umfasste
eine grössere oder geringere Anzahl solcher Hundertschaften,
ihr Gesammtgebiet stellte einen Gau vor. Die Gemeinden und
Hundertschaften hatten eben so wie der Gau theils ordentliche
theils ausserordentliche Versammlungen. Die Mitglieder derselben
erschienen bewaffnet und gaben ihre Zustimmung zu den gemach-
ten Vorschlägen durch Zuruf und Waffengeklirr kund oder