Full text: [Bd. 2, [Schülerband]] (Bd. 2, [Schülerband])

d 
and trügerisch und zeichneten sich als Schmiede, Weber und 
Bäcker aus. — Die Götter wurden nur in seltenen Ausnahmen 
in Tempeln verehrt, regelmässig war dies in heiligen Hainen 
oder auf Bergen der Fall. Daselbst wurden die Opfer darge- 
bracht, die in Früchten, Thieren und in einigen Fällen selbst 
in Menschen bestanden. 
Die Priester hiessen Ewarte d. i. Hüter und Pfleger des 
Gesetzes und nahmen eine hohe Stellung ein. Sie verrichteten 
die feierlichen Gebete, brachten die Opfer dar, nahmen die 
Eide ab, weihten die Könige und Leichen und weissagten aus 
den Eingeweiden der Opferthiere oder andern Anzeichen. In das 
Geschäft der Weissagungen theilten sie sich übrigens mit den 
Priesterinnen, denen die Gabe, die Zukunft zu enthüllen, in 
höherem Grade zuerkannt wurde und die deshalb in besonders 
hohem Ansehen standen. 
"Verfassung.] Der älteste Standesunterschied , dem man 
bei den Deutschen begegnet, ist der zwischen Freien und 
Unfreien, doch ist sowohl bei den erstern als bei den letztern 
eine weitere Unterscheidung frühzeitig bemerkbar. Die erstern 
schieden ‚sich in Adelige und Gemeinfreie, die letztern in Frei- 
gelassene und Sklaven. Der Adelige zeichnete sich vor dem 
einfach Freien durch grössern Grundbesitz und wahrscheinlich 
auch durch die grössere Bedeutung seiner Vorfahren, die sich 
Kriegsruhm erworben hatten, aus. Aus den Adeligen wählte man 
vorzugsweise die obrigkeitlichen Personen, — Die Freigelassenen 
erfreuten sich nur persönlicher Freiheit ohne ein Grundeigen- 
thum und durften auch nicht an den Volksversammlungen Theil 
nehmen. Die Sklaven, meist Kriegsgefangene und deren Nach- 
kommen, waren im Zustande persönlicher Unfreiheit und an die 
Scholle gebunden. 
Eine grössere Anzahl von Grundbesitzern, die vereint in einem 
Dorfe oder zerstreut auf Einzelhöfen lebten, bildeten eine Ge- 
meinde, hundert solcher Dorf- oder Bezirksgemeinden bilde- 
ten eine Hundertschaft. Eine Völkerschaft (civitas) umfasste 
eine grössere oder geringere Anzahl solcher Hundertschaften, 
ihr Gesammtgebiet stellte einen Gau vor. Die Gemeinden und 
Hundertschaften hatten eben so wie der Gau theils ordentliche 
theils ausserordentliche Versammlungen. Die Mitglieder derselben 
erschienen bewaffnet und gaben ihre Zustimmung zu den gemach- 
ten Vorschlägen durch Zuruf und Waffengeklirr kund oder
	        
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