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vom Haupte und brachte in diesem das Trankopfer dar. Um das
Orakel nicht in Erfüllung gehen zu lassen, verbannten ihn die übri-
gen Fürsten, allein Psammetich entthronte sie mit Hilfe griechischer
Miettruppen und herrschte fortan als alleiniger König. – Sein Sohn
Nech o II. (616-600) suchte durch großartige Eroberungen in die
Fußstapfen Ra ms es d. G. zu treten, zog aber gegen den König von
Babylonien Nebukadnezar in der Entscheidungsschlacht bei Circe-
sium (604) den kürzern und mußte sich mit Ägypten begnügen.
Unter Necho's Nachfolgern befand sich das Reich in steter Gefahr
vor den großen asiatischen Eroberern. P sam menit (0269 625) ver-
mochte sich derselben nicht zu erwehren, er wurde von dem persischen
König Cambyses bei Pelusium geschlagen und Ägypten dadurch
eine Provinz des persischen Reiches (9255332 v. Chr.). Nach dem
Sturze des letzteren gelangte Ägypten zu neuer Selbständigkeit unter
der Herrschaft der Ptolemäer.
[Kultur der Ägypter.] 1. Das Religionswes en. Der
Glaube an einen Gott, der ursprünglich den Ägyptern eigen gewesen,
hatte allmälig einer ausgebildeten Vielgötterei in der Art Platz ge-
macht, daß die Naturkräfte als besondere Gottheiten verehrt wurden.
So wurde der Sonne (Osiris) und dem Monde (Isis) göttliche
Verehrung erwiesen; an diese Götter schloß sich die Verehrung der
Planeten und später einer bedeutenden Anzahl von Thieren an, so daß
die Ägypter mit dem Planetendienst auch den Thierdienst
verbanden. Heilig gehaltene Thiere waren der Stier (Apis), der
Falke, die Katze, der Hund, bas Krokodil u. s. w.; einzelne Exem-
plare dieser Gattungen wurden in den Tempeln auf das prachtvollste
unterhalten und wenn sie starben, gleich Menschen einbalsamiert.
Eigenthümlich war das Todtengericht bei den Ägyptern. Starb Je-
mand, so wurde dies den Todtenrichtern gemeldet. Vierzig Richter erschienen,
Jedermann konnte vor ihnen den Todten anklagen. Hatte derselbe ein schlechtes
Leben geführt, so wurde ihm die Bestattung versagt, erwiesen fich aber die An-
klagen als grundlos oder erschien überhaupt kein Ankläger, so fand dieselbe ftatt.
Öfters mußten Kinder die Mumien ihrer Eltern in den Häusern behalten, bis3
die hinterlassenen Schulden derselben getilgt waren. – Bei dem Tode des Kö-
nigs legte das ganze Volk Traver an, die Tempel wurden geschlossen und alle
Festlichkeiten durch 72 Tage eingestellt. Nach Verlauf dieser Zeit wurde auch
über den König das Todtengericht gehalten und ihm nur im Falle eines gün-
stigen Urtheilsspruches die Ehre des Beqgräbnisses zugestanden.
2. Eintheilung des Volkes in Kasten. Die Ägypter
bildeten nicht ein einheitliches Volk, sondern waren nach Stand und
Beschäftigung in mehrere Klassen (Ka st e n) abgetheilt. Die vornehmsten
Gindelv : Lehrbuch der alla. Gejchichte sür Mittelschulen I. 3. Aufl.