Full text: Lehrbuch der römischen Alterthümer

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Reiter waren aus den vornehmsten und tapfersten jungen Leu- 
ten genommen, welche im Kriege zu Pferd dienten, und au- 
ßerdem die Leibwache des Königs ausmachten. Sie hießen 
Celeres und ihr Anführer praesectus Celerum. 
§. 103. Comitia euriata. 
In 30 Curien abgetheilt , versammelte sich das römische 
Volk, nach der Anordnung des Romulus , um unter dem Vor- 
size und auf den Vorschlag des Königs : 
1. Magistrate zu wählen; 2. über Krieg oder Frieden zu 
berathschlagen, s. Gesetzvorschläge in Überlegung zu ziehen ; 
4. Testamente und Arrogationen zu genehmigen. (§. 30.) 
_ Die 30 Curien versammelten sich zu dem Ende an ei- 
nem bestimmten Platze, welcher comitium hieß von coire]). 
Hier stand tie Rednerbühne (suggrestus), von welcher die Red- 
ner (oratores) zu dem Volke sprachen (e suggestu dicebant]), 
um dasselbe über die zu verhandelnde Sache zu belehren. In 
den Volksversammlungen nach Curien (comitia euriata) hatte 
jede Curie ihre Stimme (sukkragium) zu geben, und es ent- 
schied die Mehrheit der Stimmen (majora sufkragia). Wenn 
also 16 Curien für einen Vorschlag stimmten, so kam ein Be- 
schluß der Curien (lex euriata) zu Stande. Es mußten sich 
daher alle Mitglieder, oder wenigstens der größte Theil jeder Cu- 
rie , zu Einer Meinung (sententia) vereinigen, und diese Mei- 
nutg hieß die Stimme dieser Curie (susfragium curiae). Es 
durften aber in diesen Comitien bloß diejenigen Bürger vo- 
tiren, d. i. ihre Stimme geben, welche in d er St a d t wohn- 
ten. Diejenige Curie , welche ihre Stimme zuerst gab , wurde 
prineipium genannt. . 
§. 104. Andere Conitia. 
In der Folge kamen außer den Volksversammlungen nach 
Curien (comitia euriata) noch zwey andere Arten von Comi- 
tien auf, nähmlich: die Comitia centuriata et tributa, 
von welchen später die Rede seyn wird (§. 123 u. s. f.). 
ni. 
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