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ren Classen der Römer vertheilen, und diesen zugleich alles
Geld , welches sie zur Zeit der Hungersnoth in die öffentlichen
Magazine für Getreidelieferungen aus Sicilien bezahlt hatten,
wieder zurückgeben (Lex Cassia 487].
' Allein man faßte den Argwohn, daß er nach der Kö-
nigsgewalt strebe, und da sein eigener Vater gegen ihn zeugte-
ward er, auf die Anklage des Quistors , zum Tode verurtheilt,
und von dem tarpejischen Felsen herabgestürzt (486). Die
Tribunen bemächtigten sich aber dieser Vorschläge (Leges agra-
riae et frumentariae), und beunruhigten durch ihre Erneue-
rung zu wiederhohlten Mahlen den Staat. Sie erzwangett
den Senatsbeschluß, daß eine Commission von Decemvirett
zur Untersuchung dieser Sache ernannt werden sollte. Ehe dies
se noch zu Stande kam, sette der Tribun Volero Publilius
(472) das nach ihm genannte Publilische Geseß durch, ver-
möge dessen die plebejischen Magistrate nicht von den Curien,
sondern von den versammelten Tribus (comitiis tributis)
ohne Einmischung der Patricier gewählt werden sollten. Die
Hartnäckigkeit der beyden Parteyen ging so weit , daß nur sel-
ten eine Versammlung der Centurien zur Abfassung allgemeitt
gültiger Gesetße *) zu Stande kam ; sondern der Senat mach-
te Beschlüsse für sich, welche die Tribunen nicht gelten lassen
wollten, und die Tribus faßten Volksbeschlüsse, welchen wier
der der Senat die Bestätigung verweigerte.
§. 63. Die XII. Gesegtafeln (Ileges XII. Tahularum.)
Dieses Schwanken der Geseß gebung hatte zur Folge, daß
auch in den Rechtsssprüchen die größte Willkühr und Inconse-
quenz herrschte. Daher that der Tribun C, Ter ent illu s Ar sa
(461) den Vorschlag, eine Commission von fünf Männern
mit dem Cntwurfe von Gesseßen zu beauftragen , nach welchen
die Consuln Recht sprechen sollten (J.ex Verentilla). Da
*) In diese Periode fällt bloß die Lex Ateria Tarpeja de
mulctae sacramento, wornach die Magistratspersonen die
Verletzung ihrer Würde höchstens um 2 Ochsen oder 30 Schafe
bestrafen konnten, wobey Ein Schaf zu 10, Ein Ochs zu
170 Asses im Geldwerthe angeschlagen werden sollte.